Hallo zusammen,
meine XT500 hat im Fahrzeugbrief hinten zusätzlich 5.10x17 als Reifengröße auf der XT600 17x2,5 Felge eingetragen. Sonst ist vorne 3.25x21 und hinten 4.00x18 vorgeschrieben. Seit einigen Jahren fahre ich vorne und hinten den Conti Twinduro TKC80 (vorne 3.00x21 und hinten 5.10x17 mit Conti "technischer Information zur Vorlage Einzelbegutachtung".
Jetzt zum Problem: In München trägt mir aufgrund einer neuen Regel (?) weder KüS noch TüV die 3,00x21 vorne ein bzw. sie verlangen eine Erprobungsfahrt, was mit 600€ zu Buche schlägt. Ich dreh' langsam durch. Von Conti gibt es keinen 3.25 Twinduro, ich glaube nur noch von Kenda. Von Kenda gibt es aber den 5.10 nicht. Habt ihr einen Tipp, wie ich um die 600€ rumkomme.
Viele Grüße
Gernot
die Reifen und der TüV
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Re: die Reifen und der TüV
Hallo Gernot,
Das ist eine Regelung die ab 1.1.25 in Anwendung gebracht wird.
Es gibt von ein Teilegutachten das Yamaha 1998 vom Typ hat erstellen lassen das eine Reifengröße 3.00-21 51P vorne und 4.00-18 64P erlaubt. Bei Bedarf kann ich Dir das per mail zukommen lassen. Dann bräuchte ich allerdings deine mailanschrift.
Mit diesem Gutachten hat der Mensch vom TÜV mir eine ‚Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 (3) der StVo‘ ausgestellt. Damit darf ich dann offiziell Reifen dieser Größe fahren. Markenbindung entfällt dann auch, da keine in dem Gutachten steht, sondern nur die Reifengröße.
Wie gesagt, bei Bedarf einfach melden!
Cheers
Uwe
Das ist eine Regelung die ab 1.1.25 in Anwendung gebracht wird.
Es gibt von ein Teilegutachten das Yamaha 1998 vom Typ hat erstellen lassen das eine Reifengröße 3.00-21 51P vorne und 4.00-18 64P erlaubt. Bei Bedarf kann ich Dir das per mail zukommen lassen. Dann bräuchte ich allerdings deine mailanschrift.
Mit diesem Gutachten hat der Mensch vom TÜV mir eine ‚Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 (3) der StVo‘ ausgestellt. Damit darf ich dann offiziell Reifen dieser Größe fahren. Markenbindung entfällt dann auch, da keine in dem Gutachten steht, sondern nur die Reifengröße.

Wie gesagt, bei Bedarf einfach melden!
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Uwe
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Re: die Reifen und der TüV
solche Dokumente kann man hier auch an alle verteilen...
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Re: die Reifen und der TüV
Vielen lieben Dank! Damit wage ich mal einen neuen Versuch
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Re: die Reifen und der TüV
Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden meines Wissens nach nicht mehr akzeptiert. Egal, ob vom Hersteller des Motorrades, noch des Reifenherstellers.
Das von Gru verlinkte Dokument und eines von Continental hatte ich beim TÜV dabei. No Chance sagten sie mir.
Das hier hat mir, und ein paar anderen geholfen.
Ist ein Teilegutachten das Yamaha in 1998 mal beim TÜV hat erstellen lassen. Ich hab davon mal die erste Seite entweder hier im Forum, oder irgendwo im Internet gefunden und zum TÜV mitgenommen.
Das gilt heute noch und ist auch in der TÜV Datenbank. Das hat mir der nette Tüv‘ler mir das ausgedruckt.
Mit dem Gutachten wurde dann diese Bestätigung erstellt. Damit kann man rumfahren und alles ist gut. Und wenn man mal wieder neue Papiere braucht kann das auch eingetragen werden. Netter Zusatz, es wird auch kein Reifenhersteller/Fabrikat mehr eingetragen. Sondern nur noch die Reifengröße.
Cheers
Uwe
Das von Gru verlinkte Dokument und eines von Continental hatte ich beim TÜV dabei. No Chance sagten sie mir.
Das hier hat mir, und ein paar anderen geholfen.
Ist ein Teilegutachten das Yamaha in 1998 mal beim TÜV hat erstellen lassen. Ich hab davon mal die erste Seite entweder hier im Forum, oder irgendwo im Internet gefunden und zum TÜV mitgenommen.
Das gilt heute noch und ist auch in der TÜV Datenbank. Das hat mir der nette Tüv‘ler mir das ausgedruckt.
Mit dem Gutachten wurde dann diese Bestätigung erstellt. Damit kann man rumfahren und alles ist gut. Und wenn man mal wieder neue Papiere braucht kann das auch eingetragen werden. Netter Zusatz, es wird auch kein Reifenhersteller/Fabrikat mehr eingetragen. Sondern nur noch die Reifengröße.
Cheers
Uwe
- freestyler
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Re: die Reifen und der TüV
Da sind man mal wieder wie irre langsam Deutschland geworden ist. Hier in Alabama gibt es gar keinen TÜV..... Auch nicht gut
. Es muss doch irgendwas zwischen dem Wahnsinn den wir in Deutschland betreiben und der Wirklichkeit geben.

Gute Fahrt und langes "Motorrad"leben. 

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Re: die Reifen und der TüV
Vielen Dank, aufgrund dieses Gutachtens wurde es bei mir heute eingetragen!!!
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Re: die Reifen und der TüV
Wegen 17" hinten: Hast Du eine österrreichische vierventil-XT500 oder hast Du Deine zweivventilige 500er auf 17" Hinterrad umgebaut? Und wenn ja, warum?
Gruß
Hans
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Hans
- woddel
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Re: die Reifen und der TüV
Vielleicht um Zollgebühren zu sparen?Wegen 17" hinten: Hast Du eine österrreichische vierventil-XT500 oder hast Du Deine zweivventilige 500er auf 17" Hinterrad umgebaut? Und wenn ja, warum?
Gruß
Hans

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Re: die Reifen und der TüV
Achtung!
Das hab ich gerade in nem anderen Forum entdeckt:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... abgeloest/
Ich dachte man kann beruhigt mit dem von mir verlinkten Teilgutachten langsam in den Sonnenuntergang bollern..
Wenn ich die Neuregelung aber richtig verstehe endet deren Gültigkeit im Jahre 2028..
Wer es also ähnlich wie ich gemacht hat sollte auch die Eintragung in die Papiere machen.
Und ich dachte ich käme um das hessische Sondermodel ‚Bündelungsbehörde‘..
Das hab ich gerade in nem anderen Forum entdeckt:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... abgeloest/
Ich dachte man kann beruhigt mit dem von mir verlinkten Teilgutachten langsam in den Sonnenuntergang bollern..
Wenn ich die Neuregelung aber richtig verstehe endet deren Gültigkeit im Jahre 2028..
Wer es also ähnlich wie ich gemacht hat sollte auch die Eintragung in die Papiere machen.
Und ich dachte ich käme um das hessische Sondermodel ‚Bündelungsbehörde‘..

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Re: die Reifen und der TüV
Kurzes Update.
Ich war heute mal bei der Zulassungsstelle fragen, wer den Eintrag macht. Und sehr zu meiner Freude muss das nicht über die Bündelungsstelle laufen. Änderungen nach §19 macht die Zulassungsstelle.
Änderungen gemäß §14 und §21 sind diejenigen die über die Bündelungsstelle laufen.
Und da ich ne super Zulassungsstelle hier habe meinte die Dame am Empfang ich könnte ja gleich da bleiben, das könnten sie sofort machen.
Keine 20 Minuten später hatte ich den Eintrag im Schein. Ohne Termin!
Ich liebe meine Zulassungsstelle.
Ich war heute mal bei der Zulassungsstelle fragen, wer den Eintrag macht. Und sehr zu meiner Freude muss das nicht über die Bündelungsstelle laufen. Änderungen nach §19 macht die Zulassungsstelle.

Änderungen gemäß §14 und §21 sind diejenigen die über die Bündelungsstelle laufen.
Und da ich ne super Zulassungsstelle hier habe meinte die Dame am Empfang ich könnte ja gleich da bleiben, das könnten sie sofort machen.

Keine 20 Minuten später hatte ich den Eintrag im Schein. Ohne Termin!
Ich liebe meine Zulassungsstelle.

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Re: die Reifen und der TüV
Hallo allerseits!
Ich möchte zu dem Thema mal meinem Ärger ein bisschen Luft machen hier als Gast, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat eine Lösung parat.
Ich war heute beim TÜV und habe leider nicht die ersehnte "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung nach §19" bekommen!!!
Ich fahre seit Jahren den Conti TKC80 Bj. 2019 und hatte sämtliche Bescheinigungen dabei, u. a. auch das Teilegutachten von Yamaha von 1998, ich war ja vorbereitet und hatte mich hier im Forum schon informiert. Nunja, der Herr Prüfer hat sich zwar am PC Zeit genommen und angeblich recherchiert, dann aber den Abstand vom Reifen zum Kettenschutz gemessen und festgestellt: passt nicht, es sind angeblich keine 14 mm wie erforderlich. Eine Einzelabnahme der Reifen wäre deshalb auch nicht möglich. Das wollte ich ja auch eigentlich gar nicht, sondern die Aufhebung der Reifenbindung und die zusätzliche Eintragung der 3.00 Reifengrösse.
Widerspruch war jedenfalls zwecklos und nun muss ich mir was einfallen lassen. Meine XT ist übrigens im originalen Zustand, da wüsste ich nicht, wie ich den Abstand vergrössern sollte...
(Bei der letzten HU im September 23 hat jedenfalls keiner den Abstand gemessen, da hatte ich die Reifen ja schon)
Viele Grüße und gute Fahrt an alle!
Ich möchte zu dem Thema mal meinem Ärger ein bisschen Luft machen hier als Gast, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat eine Lösung parat.
Ich war heute beim TÜV und habe leider nicht die ersehnte "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung nach §19" bekommen!!!
Ich fahre seit Jahren den Conti TKC80 Bj. 2019 und hatte sämtliche Bescheinigungen dabei, u. a. auch das Teilegutachten von Yamaha von 1998, ich war ja vorbereitet und hatte mich hier im Forum schon informiert. Nunja, der Herr Prüfer hat sich zwar am PC Zeit genommen und angeblich recherchiert, dann aber den Abstand vom Reifen zum Kettenschutz gemessen und festgestellt: passt nicht, es sind angeblich keine 14 mm wie erforderlich. Eine Einzelabnahme der Reifen wäre deshalb auch nicht möglich. Das wollte ich ja auch eigentlich gar nicht, sondern die Aufhebung der Reifenbindung und die zusätzliche Eintragung der 3.00 Reifengrösse.
Widerspruch war jedenfalls zwecklos und nun muss ich mir was einfallen lassen. Meine XT ist übrigens im originalen Zustand, da wüsste ich nicht, wie ich den Abstand vergrössern sollte...
(Bei der letzten HU im September 23 hat jedenfalls keiner den Abstand gemessen, da hatte ich die Reifen ja schon)
Viele Grüße und gute Fahrt an alle!
...und wenn ich mal groß bin, melde ich mich in diesem Forum an.
- Mambu
- XT-Forums-Guru
- Beiträge: 2321
- Registriert: So Jun 01, 2003 10:55
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Re: die Reifen und der TüV
...suche Dir eine andere Prüfstelle. Mit diesem Prüfer ist das wohl zwecklos...
...oder den Kettenschutz abbauen...
Herzliche Grüße
Mambu

...oder den Kettenschutz abbauen...



Herzliche Grüße
Mambu
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