Hallo,
das ist mir passiert:
Beim heutigen Ausritt bin ich in eine Verkehrskontrolle geraten, alle "Kräder" wurden genau in Augenschein genommen.
Das satte Blubbern meiner XT wurde im Stand, trotz Originalauspuff, mit 95 dB vermessen. Dann mußte ich den Seitendeckel aufmachen und konnte den offenen KN Lufi vorzeigen. Im Brief sind bei meiner XT 77 dB eingetragen. Dann mußte ich mein Motorrad schieben !!! An mehreren Stellen des Rückwegs standen Bullen und haben die Deliquenten beim schieben beobachtet, daß bloß keiner fährt. Wir haben dann einen Parkplatz gesucht und eine Fahrgemeinschaft gebildet. Meine XT steht da immer noch, wenns dunkel wird hole ich sie ab.
Habt Ihr eine Ahnung was mir jetzt blüht ?
( Ich blätter schon in meinem alten Spiegel Sonderheft RAF )
Gruß aus Hannover !
95 dB
- Jeanjean
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- Mambu
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Hallo AGS,
Du hast in Deinem Schein 77N eingetragen, das N steht für eine Messung die die Herren von der Polizei gar nicht machen können. Sie können nur die heute übliche Standgeräuschmessung machen, dieser Wert ist bei neueren XTs eingetragen, dort steht 85 P.
Die Messung muss korrekt durchgeführt sein. Bei der XT heisst das halbe Nenndrehzahl (knappe 3000 1/min), Messgerät in Auspuffmündungshöhe im 45° Winkel 0,5 m entfernt.
Bei Fahrzeugen, die die N-Messung eingetragen haben müssen zum "N"-Wert 21 dB addiert werden, wenn nach"P" gemessen wird. Das macht also 98 dB, dazu kommen theoretisch noch 5dB Toleranz.
Die XT war also gar nicht zu laut.
Eigentlich hätten sie Dich weiterfahren lassen müssen! Das kannst Du aufjedenfall anfechten.
Anders sieht es mit dem offenen Luftfilter aus, falls der nicht eingetragen ist, semmelts drei Punkte in Flensburg plus Strafzettel und Vorführen beim TÜV.
Das mit dem Schieben ist ja eine OBERSAUEREI.
Gruß Mambu
Du hast in Deinem Schein 77N eingetragen, das N steht für eine Messung die die Herren von der Polizei gar nicht machen können. Sie können nur die heute übliche Standgeräuschmessung machen, dieser Wert ist bei neueren XTs eingetragen, dort steht 85 P.
Die Messung muss korrekt durchgeführt sein. Bei der XT heisst das halbe Nenndrehzahl (knappe 3000 1/min), Messgerät in Auspuffmündungshöhe im 45° Winkel 0,5 m entfernt.
Bei Fahrzeugen, die die N-Messung eingetragen haben müssen zum "N"-Wert 21 dB addiert werden, wenn nach"P" gemessen wird. Das macht also 98 dB, dazu kommen theoretisch noch 5dB Toleranz.
Die XT war also gar nicht zu laut.
Eigentlich hätten sie Dich weiterfahren lassen müssen! Das kannst Du aufjedenfall anfechten.
Anders sieht es mit dem offenen Luftfilter aus, falls der nicht eingetragen ist, semmelts drei Punkte in Flensburg plus Strafzettel und Vorführen beim TÜV.
Das mit dem Schieben ist ja eine OBERSAUEREI.

Gruß Mambu
- ags
- Fleißiger Poster
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- Registriert: So Okt 26, 2003 13:40
- Wohnort: Barsinghausen
Eintragung offener Lufi
Hallo Mambu,
läßt sich der offene Lufi eintragen ?
Gruß ags
läßt sich der offene Lufi eintragen ?
Gruß ags
- Torsten
- XT-Forums-Guru
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- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Eintragung offener Lufi
Hallo ags,
Have A Nice Day
Torsten
der offene K&N kann eingetragen werden, s.a. http://www.ratpak.de/xt-500/fahrzeugbrief.jpegläßt sich der offene Lufi eintragen ?
Have A Nice Day
Torsten
- ags
- Fleißiger Poster
- Beiträge: 107
- Registriert: So Okt 26, 2003 13:40
- Wohnort: Barsinghausen
95 dB
Hallo, vielen Dank für Eure Tipps,
was muß ich eigentlich machen damit ich schnellstens wieder fahren kann,
muß ich auf Nachricht von Polizei / Ordnungsamt warten, oder fahr ich gleich zum TÜV / Dekra und schildere die Situation ?
Gruß ags
was muß ich eigentlich machen damit ich schnellstens wieder fahren kann,
muß ich auf Nachricht von Polizei / Ordnungsamt warten, oder fahr ich gleich zum TÜV / Dekra und schildere die Situation ?
Gruß ags
- healer
- XT-Forums-Guru
- Beiträge: 2163
- Registriert: Mo Jun 02, 2003 12:23
- Wohnort: Scharbeutz/Ostsee
Warten gehört für mich zu den unangenehmsten Situationen.
Das würde ich selbst in die Hand nehmen. Vielleicht bist Du ja mit einem Juristen befreundet, dann geh' da doch mal auf ein Bierchen vorbei.
Da zumindest die Grünen in Deinem Fall offensichtlich keine Peilung haben, solltest Du nicht Beifall erwarten, wenn Du denen den Zusammenhang von Messung N und P darstellst.
und dass Du völlig legal unterwegs warst.
Vielleicht sollte man denen auch noch ein Verfahren androhen wegen seelischer Grausamkeit, weil sie Dich haben schieben lassen, obwohl das Wetter soooo schön war. Der richtige Anwalt schreibt einen Brief, dass die den Vorgang schnellstens loswerden wollen.
Würde vielleicht nicht jeder so machen, aber Du hast gefragt.
Gruss vom
healer
Das würde ich selbst in die Hand nehmen. Vielleicht bist Du ja mit einem Juristen befreundet, dann geh' da doch mal auf ein Bierchen vorbei.
Da zumindest die Grünen in Deinem Fall offensichtlich keine Peilung haben, solltest Du nicht Beifall erwarten, wenn Du denen den Zusammenhang von Messung N und P darstellst.

Vielleicht sollte man denen auch noch ein Verfahren androhen wegen seelischer Grausamkeit, weil sie Dich haben schieben lassen, obwohl das Wetter soooo schön war. Der richtige Anwalt schreibt einen Brief, dass die den Vorgang schnellstens loswerden wollen.
Würde vielleicht nicht jeder so machen, aber Du hast gefragt.
Gruss vom
healer
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