95 dB

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ags
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95 dB

Beitragvon ags » Sa Mai 14, 2005 17:38

Hallo,
das ist mir passiert:
Beim heutigen Ausritt bin ich in eine Verkehrskontrolle geraten, alle "Kräder" wurden genau in Augenschein genommen.
Das satte Blubbern meiner XT wurde im Stand, trotz Originalauspuff, mit 95 dB vermessen. Dann mußte ich den Seitendeckel aufmachen und konnte den offenen KN Lufi vorzeigen. Im Brief sind bei meiner XT 77 dB eingetragen. Dann mußte ich mein Motorrad schieben !!! An mehreren Stellen des Rückwegs standen Bullen und haben die Deliquenten beim schieben beobachtet, daß bloß keiner fährt. Wir haben dann einen Parkplatz gesucht und eine Fahrgemeinschaft gebildet. Meine XT steht da immer noch, wenns dunkel wird hole ich sie ab.
Habt Ihr eine Ahnung was mir jetzt blüht ?
( Ich blätter schon in meinem alten Spiegel Sonderheft RAF )

Gruß aus Hannover !

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Jeanjean
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Beitragvon Jeanjean » Sa Mai 14, 2005 17:46

"wenn es keine Lösung gibt, dann weil es kein Problem gibt" (Shadok-Wahrheit)

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Mambu
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Beitragvon Mambu » Sa Mai 14, 2005 19:41

Hallo AGS,

Du hast in Deinem Schein 77N eingetragen, das N steht für eine Messung die die Herren von der Polizei gar nicht machen können. Sie können nur die heute übliche Standgeräuschmessung machen, dieser Wert ist bei neueren XTs eingetragen, dort steht 85 P.
Die Messung muss korrekt durchgeführt sein. Bei der XT heisst das halbe Nenndrehzahl (knappe 3000 1/min), Messgerät in Auspuffmündungshöhe im 45° Winkel 0,5 m entfernt.
Bei Fahrzeugen, die die N-Messung eingetragen haben müssen zum "N"-Wert 21 dB addiert werden, wenn nach"P" gemessen wird. Das macht also 98 dB, dazu kommen theoretisch noch 5dB Toleranz.
Die XT war also gar nicht zu laut.
Eigentlich hätten sie Dich weiterfahren lassen müssen! Das kannst Du aufjedenfall anfechten.

Anders sieht es mit dem offenen Luftfilter aus, falls der nicht eingetragen ist, semmelts drei Punkte in Flensburg plus Strafzettel und Vorführen beim TÜV.
Das mit dem Schieben ist ja eine OBERSAUEREI. :evil:

Gruß Mambu

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Eintragung offener Lufi

Beitragvon ags » So Mai 15, 2005 11:45

Hallo Mambu,
läßt sich der offene Lufi eintragen ?

Gruß ags

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Re: Eintragung offener Lufi

Beitragvon Torsten » So Mai 15, 2005 12:11

Hallo ags,
läßt sich der offene Lufi eintragen ?
der offene K&N kann eingetragen werden, s.a. http://www.ratpak.de/xt-500/fahrzeugbrief.jpeg

Have A Nice Day
Torsten

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Beitragvon Mambu » So Mai 15, 2005 18:04

Hallo,

bei einer korrekten Fahrgeräuschmessung würde eine originale XT mit offenem Luftfilter durchrasseln!
Aber manche nehmen das nicht so genau...probier einfach mal Dein Glück.

Gruß Mambu

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95 dB

Beitragvon ags » Mo Mai 16, 2005 20:06

Hallo, vielen Dank für Eure Tipps,
was muß ich eigentlich machen damit ich schnellstens wieder fahren kann,
muß ich auf Nachricht von Polizei / Ordnungsamt warten, oder fahr ich gleich zum TÜV / Dekra und schildere die Situation ?

Gruß ags

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Beitragvon healer » Mo Mai 16, 2005 21:00

Warten gehört für mich zu den unangenehmsten Situationen.
Das würde ich selbst in die Hand nehmen. Vielleicht bist Du ja mit einem Juristen befreundet, dann geh' da doch mal auf ein Bierchen vorbei.
Da zumindest die Grünen in Deinem Fall offensichtlich keine Peilung haben, solltest Du nicht Beifall erwarten, wenn Du denen den Zusammenhang von Messung N und P darstellst. 8) und dass Du völlig legal unterwegs warst.
Vielleicht sollte man denen auch noch ein Verfahren androhen wegen seelischer Grausamkeit, weil sie Dich haben schieben lassen, obwohl das Wetter soooo schön war. Der richtige Anwalt schreibt einen Brief, dass die den Vorgang schnellstens loswerden wollen.
Würde vielleicht nicht jeder so machen, aber Du hast gefragt.
Gruss vom
healer


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