
Du sprichst da ja von gar gräulichen Erfahrungen ... aber in my humble opinion möchte ich nur kurz anmerken: Im Gegensatz zu den deutschen (und holländischen) Gesetzen ist es im restlichen EU-Europa durchaus erlaubt außerhalb (manchmal auch innerhalb) geschlossener Ortschaften auch mehrere Tage hintereinander an der selben Stelle im Auto zu nächtigen. Ich kenne zwar nicht alle nationalen Gesetze aber ich kann aus jahrelanger Erfahrung für Italien, Frankreich und Spanien sprechen. Einzige Bedingung: No Camping! Das heißt: Keine Tische, Stühle, Kühlschränke, Grills, Sonnenschirme, Markisen etc.pp. vor dem Fahrzeug in Stellung bringen. Was dagegen erlaubt ist: "Picknick". In diesem Fall werden Tisch und Stühle nur zum Zweck des Picknicks aufgestellt und nach Gebrauch wieder im Fahrzeug verstaut. Das bedeutet: Die Polizei im Fall des Falles darauf hinweisen, dass man nicht campt, sondern nur Picknick macht (No Camping; Picknick!). ... aber bitte nicht grillen: Da wird Euch im Süden mit Recht der Arsch aufgerissen. Die haben auch ohne diese freundliche Unterstützung genug Brände zu bekämpfen!
In Frankreich sind Wohnmobile innerhalb geschlossener Ortschaften nicht so gerne gesehen. Bei einem nach außen neutralen Transporter wird dagegen auch schon mal ein Auge zugedrückt (selbst an der Côte d’Azur).
In Spanien wird es nicht ganz so eng gesehen ... außer es ist durch Beschilderung ausdrücklich verboten (z.B. in Touristenstädten an der Küste). Dann wird scharf "geschossen" und es werden auch keinerlei Ausnahmen zugelassen! Die Spanier werden eigentlich erst aktiv wenn "Rotten" (z.B. ein Zusammenschluss von mehr als zwei Fahrzeugen) entstehen.
In Italien bieten sich die Friedhofsparkplätze (Cimitero) geradezu an. Die Friedhöfe liegen oft ein bisschen außerhalb und haben meistens einen ebenen (wichtig!) Parkplatz. Ansonsten sind halt in Italien einfach die Platzverhältnisse generell sehr beengt ... für alles was Räder hat ... und nebenbei in diesem Zusammenhang: Auf gar keinen Fall das Moped in Italien auf dem Bürgersteig abstellen. In Italien gilt: Keine Kraftfahrzeuge im Fußgängerbereich! Das wird zumindest an der Riviera sehr eng gesehen. Spürbar an dem sofortigen Strafzettel, der umso teurer wird je länger man mit der Zahlung wartet ... und daran, dass auch wirklich keiner(!) auf dem Bürgersteig einen Roller oder dergleichen abstellt.
Insbesondere in Frankreich gibt es inzwischen zahlreiche Wohnmobilstellplätze und selbst kleine Gemeinden im Landesinneren halten schöne Grundstücke auch oft kostenfrei zur Nutzung bereit, um Besuchern (natürlich mit Blick auf die "100.000-Euro-Wohnmobilklasse") einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen: https://stellplatz.info/reisemobilstellplatz/frankreich
In allen Ländern gilt: Wege die für Ein- und Zweispurige Kraftfahrzeuge gesperrt sind ... auf denen darf natürlich auch nicht genächtigt werden. So oft wie bei uns in Deutschland sieht man das Verkehrszeichen 250 in diesen drei Ländern jedoch längst nicht. Wenn die Polizei dann doch mal an einen herantritt, dann immer im freundlichen Ton und nur sehr selten mit dem Hinweis, dass man den Platz zu räumen hat (z.B. wenn auf dem Parkplatz am nächsten Morgen Markt ist).
Noch eine kurze Anmerkung zu der Situation in Deutschland: Eine Übernachtung im Auto im öffentlichen Verkehrsraum ist ausschließlich einmalig zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt, wobei Bedingung ist, dass die Fahrtüchtigkeit durch langes Fahren (Übermüdung) eingeschränkt ist. Generell gilt: Ein parkiertes Fahrzeug muss unmittelbar nach dem Einparken verlassen werden und darf erst wieder aufgesucht werden wenn die volle Fahrtüchtigkeit gegeben ist (vgl. http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b74 ... d870d.html). Selbst in der sittenstrengen Schweiz gelten gemäßigtere Regelungen: Auf einem regulären Parkplatz darf im Fahrzeug übernachtet werden wenn in der Gemeinde eine öffentliche Toilette zur Verfügung steht, die 24 Stunden geöffnet ist (öffentliche Toiletten: https://www.wc-guide.ch/#lat=46.8738&ln ... 003&zoom=8). Diesen Hinweis habe ich 2016 von einer Ordnungskraft in Zürich bekommen. Auf einen Feld- oder Waldweg sollte man in der Schweiz generell nicht abbiegen. Das wird einfach nur teuer (bis zu 500,- SFr)
Ich hoffe die Tipps sind für den einen oder anderen hilfreich.
Schöne Feiertage ... und einen Guten Rutsch
wünscht Euch Reiner
PS: Für Wohnwagen gilt übrigens das Gleiche. Vorausgesetzt der Wohnwagen ist angekuppelt. Ein verbundenes und somit jederzeit fahrbereites Gespann ist rechtlich mit einem Wohnmobil gleichgestellt.