Beitragvon rotbart » Mi Apr 01, 2009 8:59
Die haben doch was an der Waffel!!!
Es wird doch hier kein kommerzieller Nutzen erwirtschaftet mit diesem Forum. Im Gegenteil, hier werden doch die Leute erst heiß gemacht für "das alte Yamaha Glumpp" ihr sauer verdientes Geld auszugeben

Ich kann mir nicht vorstellen dass irgendein Anwalt mit sowas durchkommt. Bezahlt etwa Nvidia für seine XT Grafikkarte Lizenzgebühr an Yamaha?!?
Ich bin empört!!!!! Da geht mir das Messer im Sack auf.... Ich hoffe du kennst einen guten Anwalt bei dir in der Gegend der dir da weiterhelfen kann...
aus Wiki:
Schutz für Produktnamen [Bearbeiten]
Es gibt das Phänomen, dass sich Menschen so sehr an den Umgang mit einer bestimmten Marke gewöhnen, dass sie dazu übergehen, den entsprechenden Produktnamen – wie sie es vom Umgang mit Gattungsnamen her kennen – für die Produkte der verschiedensten Firmen zu verwenden. Beispielsweise ist es möglich, dass man auf die Bitte nach einem „Tempo“ ein Papiertaschentuch gereicht bekommt, das von einer wenig bekannten Firma kommt, und wer nach „tesa“ fragt, bekommt möglicherweise ein Klebeband gereicht, das einen anderen Produktnamen als „tesa“ trägt. Für Markennamen, die zu Gattungsnamen wurden, gibt es zahlreiche weitere Beispiele.[1]
Für eine Firma kann es wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen, wenn ein von ihr gehaltener Produktname durch den allgemeinen Sprachgebrauch zu einem Gattungsnamen wird. Für Google etwa wäre es ungünstig, wenn der Name „Google“ zu einem Synonym für „Suchmaschine“ würde. In der heutigen Verwendung des Wortes „googeln“ ist die Tendenz, aus dem Firmennamen einen Gattungsnamen zu machen, jedoch bereits erkennbar. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, setzen sich die juristischen Vertreter der Firma dafür ein, dass die Bedeutung des Verbs „googeln“ in Wörterbüchern nicht mit den Worten „im Internet suchen“, sondern mit den Worten „mit Google im Internet suchen“ angegeben wird. Dem Namen „Google“ soll damit das Schicksal vieler anderer Produktnamen erspart werden, die, weil zu Gattungsnamen geworden, nicht mehr markenrechtlich schützbar sind.[2]
Domainrecht [Bearbeiten]
Schon des Öfteren wurde vor Gerichten darum gestritten, ob man es als zulässig sehen muss, wenn ein Gattungsname als Domain-Name in einer Internet-Adresse verwendet wird. Als Tendenz lässt sich erkennen, dass das Recht, Gattungsnamen als Domain-Namen zu verwenden, nicht grundsätzlich verneint wird. Beispielsweise wurde in einem Urteil zu einem Streit um die Domain http://www.sauna.de dargelegt, dass es bei der Verwendung dieser Domain zu keiner unzulässigen Kanalisierung der Kundenströme kommt:
„Ein Sauna-Interessent weiß, daß es mehrere Anbieter auf diesem Markt gibt. Angesichts der Höhe der Investition, die mit dem Erwerb einer Sauna verbunden ist, wird er sich nicht davon abhalten lassen, sich auch anderweitig zu informieren.“[3]
Auch ein Musterprozess beim Bundesgerichtshof (BGH) über die URL http://www.mitwohnzentrale.de kam zu einem solchen Ergebnis.[4]
p.s Habe noch ein XY 500 gefunden:
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If it has Tits or Wheels, it will make problems!