Hallo Newcomer und andere XT-Freunde,
ich bin selber ein Tüvi

, zwar nicht beim TÜV, aber mache im Grund das Gleiche.
Grundsätzlich: wird ein Originalauspuff verändert, ist die Betriebserlaubnis des Auspuffs und damit des Kraftfahrzeuges erloschen, ohne wenn und aber!
Bei den XT´s ist es wohl so, daß kaum einer der heutigen Prüfer von einem Funkentopf an der Originalanlage weiß und deshalb bei eingermaßen leisem Auspuff nichts sagt; oder er drückt hier wirklich ein Auge zu!
Es soll aber immer noch sehr pingelige Prüfer

geben, (gerade bei Baurat-oder §21 StVZO-Neuabnahmen, die mit Lesebrille etc. eine gute Stunde das Krad untersuchen und auch jede Kleinigkeit (ein Mutterngewinde wird durch eine Schraube nicht ganz ausgefüllt) finden und notieren !
Weitere Details können wir gerne persönlich besprechen.
Mfg
Carsten