Wiederzulassung - nach 15 Jahren

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Martina
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Wiederzulassung - nach 15 Jahren

Beitragvon Martina » Do Apr 12, 2007 18:40

Nachdem ich vor zwei Jahren an der Hartleibigkeit eines TÜV-Prüfers in Frankfurt gescheitert bin, möchte ich nun einen neuen Anlauf unternehmen, ein seit 15 Jahren abgemeldetes Mopped wieder auf die Straße zu bringen.

Derzeit steht das Mopped bei einem Yamaha-Händler, der regelmäßig Dekra-Besuch erhält.
Nachdem sich bei den Zulassungsregelungen einiges geändert hat, wüßte ich gern, ob ich jetzt ohne die Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV auskommen kann. :vielposten:
Grundsätzlich soll ja die "Außerbetriebsetzung" den bisher regelmäßig nach 18 Monaten erfolgenden Verfall des Briefes ablösen, so daß nun im Regelfall eine einfache Hauptuntersuchung genügen müßte.

In der nagelneuen FZV steht jedoch unter § 14 Abs. 2 folgendes :schlaumeier: :
"Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."

Meines Wissens werden die Daten nach 7 Jahren gelöscht.
Pech für mich :nixweiss: ?
Ich verfüge über den Fahrzeugbrief und die Abmeldebescheinigung.
Allerdings ist der Rahmen kunststoffbeschichtet worden; die Fahrgestellnummer ist nur aus der Plakette ersichtlich, die natürlich mit ein paar Schlagzahlen simpel zu fälschen wäre.

Weiß jemand von Euch, ob das trotzdem genügt, um den Datennachweis zu erbringen, damit mir die Vollabnahme erspart bleibt?

(Ist keine XT sondern ein Cross-Exot - bitte trotzdem nett antworten!)

Grüße von

Martina

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Beitragvon 043A » Do Apr 12, 2007 23:28

hallo martina, kannst du sehen, wo in etwa die Fahrgestellnummer unter der Kunstoffhaut ist ?
Dann einfach dort freilegen und dann mit (Dirko oder so) zuschmieren, so kann man das immer wieder freilegen, ist aber wasserdicht. Ist ja wohl eh am Steuerkopf ---> nicht sichtbar ! ?

Wird eh ein Problem bei einer Abnahme jeder Art, wenn man nix sehen sehen kann . Das findet die Rennleitung eh nicht witzig. und bei `ner Veranstaltung könnte es auch Ärger geben...

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Re: Wiederzulassung - nach 15 Jahren

Beitragvon Torsten » Fr Apr 13, 2007 0:29

Hallo Martina,

durch die 21-er muss dein Mopped...15 Jahre abgemeldet; die neue Regelung ab dem 01.03.2007 bezieht sich auf bis zu sieben Jahre abgemeldete Fahrzeuge.
Eine 21-er ist ansich keine Huerde, der Unterschied zur HU ist das keine Maengel vorliegen duerfen.
Und wenn alle Stricke reissen kommste nach Berlin, dauert eine Viertelstunde incl. Plausch mit dem Pruefer.

Have A Nice Day
Torsten

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Re: Wiederzulassung - nach 15 Jahren

Beitragvon Martina » Fr Apr 13, 2007 10:55

Wo am Rahmen was sichtbar gemacht werden kann, werde ich mir nächste Woche ansehen. Momentan weiß ich das noch nicht. Aber den Kunstsoff will ich natürlich nur löchern, wenn mir das auch wirklich hilft :roll: . Und bis eine Rennleitung mich vollmosert, wird es wohl noch ein wenig dauern 8) .

Die Vollabnahme möchte ich vermeiden, weil ich dann auf den TÜV angewiesen bin - und gegen den bin ich mittlerweile allergisch. Als ich dort beim letzten Mal mit dem Mopped war, suchte der Prüfer erst mal anderthalb Stunden im PC nach Infos über das Modell. Und als er nicht richtig fündig wurde, erschien es ihm ganz offensichtlich sicherer, mich abzubügeln als durchkommen zu lassen. Unter anderem meinte er, zu diesem Motor könnten niemals die im Brief angegenen PS- und Drehmomentdaten passen. Zwei mitgebrachte Vergleichsbriefe brachten auch keine Rettung. Über zwei Stunden kratzte sich der TÜVler am Kinn bis er mich mit einer Latte kaum zu bewältigender Aufgaben wieder weg schickte :cry: .
Ich fürchte eben, daß der TÜV in seiner Panik, etwas zu übersehen (bei uns rollten vor einiger Zeit nach einem fetten Bestechungsskandal etliche Köpfe, seither sind die dort überpingelig) auf jeden Fall irgend einen Mangel finden wird. Und inwieweit ich ein wirksames "TÜV-Hopping" betreiben könnte oder dies nach einem Erstversuch an einer Vernetzung scheitern würde, ist mir auch nicht so richtig klar :? .

Und wenn alle Stricke reissen kommste nach Berlin, dauert eine Viertelstunde incl. Plausch mit dem Pruefer.
:D :D :D

Bleibt im Hinterkopf!


Grüße von


Martina
(in 20 Minuten auf dem Weg zur Villa Löwenherz :flower: )

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Re: Wiederzulassung - nach 15 Jahren

Beitragvon Torsten » Fr Apr 13, 2007 11:52

Und wenn alle Stricke reissen kommste nach Berlin, dauert eine Viertelstunde incl. Plausch mit dem Pruefer.
:D :D :D
Bleibt im Hinterkopf!
Seit gestern muss ich nicht mehr zum Tuev:-)))
Nee, kein rotes Kennzeichen, ein Pruefer kommt nun in die Garage; 21-er darf er leider nicht machen, aber da gibt es noch jemand anderen mit Ahnung:-)

Wenn Du bis September dein Mopped nicht getuevt hast bietet sich das mit einem kleinen Abstecher nach Wietstock an.

Have A Nice Day
Torsten

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Re: Wiederzulassung - nach 15 Jahren

Beitragvon René » Fr Apr 13, 2007 11:57

Seit gestern muss ich nicht mehr zum Tuev
Welches BJ? Ewtl. ist für dich ja schon ein :idea: Oltimerkennzeichen machbar!.
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TÜV

Beitragvon Lupe » Fr Apr 13, 2007 13:55

Es soll von Vorteil sein, wenn man vor einem größeren "Wunsch" mal mit dem zuständigen Ingenieur redet. Ich hab da zwar keine persönliche Erfahrung, aber such dir vielleicht eine Dienststelle deines Vertrauens und rede einfach mal mit dem Prüfer bevor du die Maschine vorstelltst. Dann fühlt er sich nicht überrumpelt, kann sich ggf. vorbreiten und vor allem kann er dir auch schon mal sagen, was er erwartet.
Kopf hoch,das wird schon.
Gruß
Martin

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Beitragvon Breiter Bursche » Fr Apr 13, 2007 17:07

Ich habe im Februar mein Moppet nach 12 Jahren durch den Tüv gebracht.Ablauf in echtzeit

Prüfer ( P ) schieben sie mal rein
Ich ( I 9 ja
P: So dann wolen wir mal
I: Vorschlag erst die Sachen ohne Inbetriebnahme, dann alle mit. Wissen Sie, wenn der Motor lau warm ist dann bekommt man ihn schlecht an.
P: EHMM
Sehen sie eine Nummer am Tank?
I: ja
P: gut
Steht auch was auf den Stoßdämpfern?
I: Eine KBA Nummer
P: Gut . Kann ich Ihnen mit eintragen. Lesen sie mal vor. Der Auspuff ist zubehöhr?
I: Ja ist schon im Brief vermerkt.

P:So Blinker, Hupe Bremse vorne und Hinten.
Licht
I: Geht nur mit Motor.
P: Dann machen sie mal an.

Brumm

P: Licht geht
Ich mach mal eine Proberunde

Draufgesetzt und abgewürgt
Auf den Kickstarter
P: Machen sie mal lieber

2 Minuten treten
Brumm

Draufgesetzt und abgewürgt
P: Kriegen sie die noch an?
I: Ja
1 Minute Treten

Brumm

Prüfer mit viel gas ums eck danach nicht mehr zu höhren ( und es röhrt ganz schon mein Moppet)

Warten

Dann kommt er durch den Seiteneingang
P: Alles klar. Packen sie Ihr Moppet wieder ein ( Hänger ) und kommen sie nach vorne

Beim " Einpacken habe ich noch meine rechte Fußraste auf dem Weg gefunden

Prüfungsbefund: Keine Mängel

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Nachtrag

Beitragvon Martina » Mi Mai 09, 2007 17:38

Gestern habe ich einfach den Versuch gestartet: Trotz ausdrücklich negativer telefonischer Auskunft des angeblich zuständigen Mitarbeiters der technischen Abteilung und der Sachgebietsleiterin meiner Zulassungsstelle marschierte ich ohne "Vollabnahme-Gutachten" zur Anmeldung, lediglich mit einem normalen Dekra-Hauptuntersuchungsbericht plus Fahrzeugbrief bewaffnet.
Plus einer Bescheinigung des Yamaha-Händlers, daß mein Fahrzeug genau das sei, zu dem der Brief gehöre und er gegenüber der Behörde für die Richtigkeit dieser Angabe hafte.
Die nette Dame am Schalter interessierte sich aber weder dafür noch für die lange Abmeldezeit des Moppeds. Hurtig tippte sie alle Daten in den PC, und schon war ich abgefertigt.
Und die HEOS angemeldet :lol: .

Jetzt frage ich mich, warum ich mich wochenlang verrückt gemacht, den neuen Gesetzestext studiert, Sachverständige befragt und mit den Pappnasen der höheren Etagen in der Zulassungsstelle diskutiert habe :? !

Das Leben kann ja so einfach sein :P .

Entspannte Grüße von


Martina

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Re: Nachtrag

Beitragvon healer » Mi Mai 09, 2007 19:51


Jetzt frage ich mich, warum ich mich wochenlang verrückt gemacht, den neuen Gesetzestext studiert, Sachverständige befragt und mit den Pappnasen der höheren Etagen in der Zulassungsstelle diskutiert habe :? !


Martina
Berufsbedingt? :wink: :D


Glückwunsch!

Gruss vom
healer
yellow rulez


und das mache ich auch manchmal

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Re: Nachtrag

Beitragvon Torsten » Do Mai 10, 2007 17:54

Glueckwunsch.
Das Leben kann ja so einfach sein :P .
Besser so als anders rum.

Have A Nice Day
Torsten

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... Wiederzulassung

Beitragvon carsten » Fr Mai 11, 2007 11:24

Hi Martina,

ich habe Deinen Bericht eben nur aus überflogen: aber seit 1. März ist eine sog. § 21 StVZO nicht meht erforderlich, Vorrausetzung: "Papiere" (Kfz-Brief oder ehemaliger Kfz-Schein) sind vorhanden und Kfz. ist zwischenzeitlich nicht verändert sprich umgebaut worden ....

Weitere Fragen können wir gerne am Telephon klären: 0173-306 35 37

Beste Grüsse Carsten
GTÜ: Mit Sympathie und Sachverstand

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..." TÜV und so`n schei....

Beitragvon carsten » Fr Mai 11, 2007 11:37

Hi Martina,

ich habe eben alles mal gründlich gelesen... und bekomme frei nach Horst Schlemmer: "Kreislauf" ...

... es ist richtig, Du kannst jetzt mit Deiner XT bei jeder Gesellschaft eine Untersuchung machen lassen kannst... es stimmt auch, daß die Daten früher nach 7 Jahren gelöscht wurden, aber ..... !!!!!
Muß ich noch deutlicher werden ? Mir fehlt hier gerade (auf der Arbeit) die Zeit, alles genau zu erklären ... ruf`mich einfach an!

Es gibt auch im Frankfurter Raum sympatische KÜS-Prüfer :wink: , notfalls komme ich `runter ...

Liebe Grüsse Carsten ... :lol: :lol: :lol:
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Re: ... Wiederzulassung

Beitragvon Torsten » Fr Mai 11, 2007 12:42

ich habe Deinen Bericht eben nur aus überflogen: aber seit 1. März ist eine sog. § 21 StVZO nicht meht erforderlich, Vorrausetzung: "Papiere" (Kfz-Brief oder ehemaliger Kfz-Schein) sind vorhanden und Kfz. ist zwischenzeitlich nicht verändert sprich umgebaut worden ....
Es gibt ein Stichdatum; da hat Martina Glueck gehabt das dieses denen in der Zulassungsstelle nciht bekannt war.

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