Derzeit steht das Mopped bei einem Yamaha-Händler, der regelmäßig Dekra-Besuch erhält.
Nachdem sich bei den Zulassungsregelungen einiges geändert hat, wüßte ich gern, ob ich jetzt ohne die Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV auskommen kann.

Grundsätzlich soll ja die "Außerbetriebsetzung" den bisher regelmäßig nach 18 Monaten erfolgenden Verfall des Briefes ablösen, so daß nun im Regelfall eine einfache Hauptuntersuchung genügen müßte.
In der nagelneuen FZV steht jedoch unter § 14 Abs. 2 folgendes

"Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."
Meines Wissens werden die Daten nach 7 Jahren gelöscht.
Pech für mich

Ich verfüge über den Fahrzeugbrief und die Abmeldebescheinigung.
Allerdings ist der Rahmen kunststoffbeschichtet worden; die Fahrgestellnummer ist nur aus der Plakette ersichtlich, die natürlich mit ein paar Schlagzahlen simpel zu fälschen wäre.
Weiß jemand von Euch, ob das trotzdem genügt, um den Datennachweis zu erbringen, damit mir die Vollabnahme erspart bleibt?
(Ist keine XT sondern ein Cross-Exot - bitte trotzdem nett antworten!)
Grüße von
Martina