Beitragvon rei97 » Di Sep 19, 2006 10:01
Also:
Wiki wusste folgendes dazu:
Rote Nummern mit der Folgenummer 07 können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. <500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören. Die FZV sieht vor, dass 07 Kennzeichen ab 2007 nur noch für mindestens 30 Jahre alte Oldtimer zugeteilt werden dürfen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter 07-Nummer bis zu 10 aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes, längliches für einen PKW und ein kleines, quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich vergünstigt, und Versicherungen bieten oft recht günstige Tarife dafür an. Allerdings sind diese Kennzeichen in ihrer Nutzbarkeit stark eingeschränkt, da nur gewisse Fahrten zulässig sind und Einzelnachweise geführt werden müssen. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können jedoch je nach Zulassungsstelle variieren.
Die Verwendung roter Kennzeichen im Ausland kann u.U. zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kommen hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung vor (Schweiz, BeNeLux). Auf deutscher ministerieller Ebene wird jedoch eine Anerkennung empfohlen. Offizieller Schriftwechsel liegt den Ministerien vor. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. (Quelle ADAC, AVD, div. Zulassungsstellen)
Das Rote 07-Kennzeichen ist nicht nur in der BRD gültig. Aufgrund Internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Kfz mit Rotem 07-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.
Die Voraussetzungen sind:
Demnach gilt das rote 07-Kennzeichen wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:
* Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
* Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten, sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
* Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
So lang stand es im Wiki, ist nicht meine Erklärung.
Musst sie nicht lesen, aber es steht das Wesentliche drin.
Regards
Rei97