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34ps umrüsten
Verfasst: Fr Jan 20, 2006 18:39
von TanteTe
wahrscheinlich zum xten mal gefragt: wie kriegt man die offene version der xt in den brief eingetragen? Habs schon oft gehört, daß es möglich ist, aber wie?
Verfasst: Fr Jan 20, 2006 18:53
von healer
Nur über ein Gefälligkeitsgutachten, aber das ist ebenso i llegal, wie damit rumzufahren. Es gibt keine(ungefälschte) Freigabe von Yamaha.
Gruss vom
healer
Verfasst: Fr Jan 20, 2006 21:32
von Torsten
Hallo TanteTe,
such Dir einen Tuev-Pruefer der nicht nur abschreiben kann, dann klappt es auch ohne ein Pseudo-Gutachten.
http://www.ratpak.de/xt-500/fahrzeugbrief.jpeg
Wenn das nicht reicht kommste mal nach Berlin, dann klappt das schon.
Have A Nice Day
Torsten
Verfasst: Sa Jan 21, 2006 23:13
von guent
Hallo beieinander,
wenn mir ein Tüvprüfer die 34PS einträgt,warum auch immer,ist das fahren mit der XT sicher nicht illegal.Wenns einen Versicherungsfall gibt,bin ich aus dem Schneider,weils eingetragen ist.
Probleme könnte (sehhhhr unwahrscheinlich) höchstens der nette Tüvler bekommen,weil er mir das eingetragen hat.
Grüsse Günther!
Verfasst: So Jan 22, 2006 3:15
von dcm
Forget it.
Dein Glauben in den TÜV scheint ein klitzeklein wenig überzogen zu sein: Genauso leicht, wie mancherlei Eintragung stattfindet, kann sie sich auch als illegitim erweisen. Und in diesem Fall ist nicht der Prüfer der Mops, sondern derjenige, um dessen Fahrzeug es sich handelte.
Letztes tolles Beispiel in meinem Einflußbereich waren Bastuck-Auspuff-Anlange an Minis: Die Rennleitung hatte die Kisten trotz ABE kurzerhand still gelegt. Besitzer klagte dagegen, Gutachten kam zum Schluss, dass die Kiste tatsächlich zu laut war.
Resultat: Mini stillgelegt -> unnötige Kosten für Eintragung und Gerichtsbarkeit.
Oder um es andersherum zu formulieren: Solange für dein Gefährt keine Messwerte vorliegen, liegt im Zweifelsfall die Beweispflicht bei dir, dass Du seid der Eintragung nix an dem Kübel modifiziert hast. Viel Spass dabei

Der TÜVer hat in diesem Falle jedenfalls quasi nur die Aufgabe, grobe Mängel zu erkennen.
Was die Versicherung im Schadensfall macht, ist indes eine völlig andere Geschichte - die darf nämlich ggf. einfach den Geldhahn zudrehen, wenn deine Mehrleistung möglicherweisest für den Vorfall schadensursächlich ist.
grüsse,
dcm
Verfasst: So Jan 22, 2006 17:42
von guent
Hallo dcm,
da hast Du im Bereich Auspuff natürlich recht.Wenn in deinem Gutachten ein Leerlaufgeräusch steht, das dann um 10dB bei der polizeilichen Messung übertroffen wird,dann bist Du dran, die Kiste wird aus dem Verkehr gezogen.
Aaaber wenn Du wie ich mit einem Gutachten von der SR500 zum Tüvler gehst und der dir die 34PS einträgt,weil er glaubt, SR und XT ist ziemlich dasselbe und sich nicht bei Yam. vergewissert, ist das nicht mehr dein Prob .
Es wird deswegen zu 99,99% für ihn auch kein Prob geben,aaber mein Tüvler hat gesagt:ich will nicht, daß du deine Briefkopie im Internet veröffentlichst,weil nämlich diese 0,01% existieren.
Irgendwo in Deutschland beruft sich ein XTler auf deinen Brief , hat nen Unfall,die Maschine wird zerlegt,ein irrer Gutachter,der selber ne XTzuhause hat(dann wird ers nicht machen,aber vieleicht kann er sie nicht mehr antreten),ruft bei Yam an und klärt den Sachverhalt.
Dann wird er Schwierigkeiten bekommen, nicht Du,denn du bist technischer Laie und im Yamgutachen steht: nur für SR.Dein Versicherungsschutz bleibt auf jeden Fall besehen.

Grüsse Günther
Verfasst: Mo Jan 23, 2006 12:34
von dcm
Naja, der Hauptgrund, wenn der Versicherungsschutz bestehen bleibt, dürfte ja eher sein, dass es dem Versicherer schwer fallen wird, zu erklären, dass die brachiale Leistungssteigerung von 27 auf 34 PS für den Unfall verantwortlich ist. Gleiches gilt für den Puff. Aber wenn's der Gutachter schafft, dürfte es schon haarig werden.
BTW: Gibt's da eigentlich irgendwo Präzedenzfälle zu?
grüsse,
dcm
Verfasst: Mo Jan 23, 2006 20:30
von Gast
Für dich nicht,du hast es eintragen lassen,das Gutachten war von dir nicht gefälscht, ist orginal von YAM,du hast die Leistungssteigerung der Versicherung gemeldet.
Wenn überhaupt jemand n`Problem hat,dann der nette Prüfer!!
Grüssle Günther

Verfasst: Mo Jan 23, 2006 22:49
von pointer
...das Gutachten war von dir nicht gefälscht..
Und? Unwissenheit schütz vor Strafe etc. pp. Geh mal mit 'nem nicht von dir gefälschten Fünfziger auf die Bank ...
..ist orginal von YAM..
Isses für die XT eben nicht, das ist ja der herumhüpfende Punkt.
...Wenn überhaupt jemand n`Problem hat,dann der nette Prüfer!!
DAS wäre dann aber vermutlich das erste Mal (und damit höchst unwahrscheinlich)....
P.
Verfasst: Di Jan 24, 2006 22:06
von dcm
Grazie - ich wollte gerade eben aufgeben...
grüsse,
dcm
Verfasst: Mi Jan 25, 2006 22:07
von Gast
Halloo,
ihr habt unrecht,aber fahrt halt weiter mit mit 27PS wenns euch Spass macht!
Pointer:istn altes Sprichwort, stimmt aber nicht!Unwissenheit schützt vor Strafe!
Für die ,dies immer noch nicht glauben,ein einfaches Beispiel:
Du fährst mit deinem Auto in ner Parklücke zurück und machst nen kleinen Kratzer,steigst nicht aus,du hast ja nichts gehört,dann läuft da überhaupt nichts in Richtung Fahrerflucht.
Oder dein Beispiel mit dem falschen Fuffzger hinkt auch ziemlich:
wenn ich mit nem falschen 50er in die Bank komme,werde ich nicht bestraft!Der 50er ist natürlich weg,aber warum soll ich dafür ne Strafe bekommen?,wenn ich keine Druckwerkstatt im Keller habe und mir jemand den falschen 50er angedreht hat???
Grüssle Günther

Verfasst: Mi Jan 25, 2006 23:50
von pointer
@Günther: also entweder gehörst du zur - durchaus existenten - Gruppe der Glücklichen, die den Fährnissen des Lebens irgendwie immer zufällig entkommen oder dir steht irgend wann mal eine sehr, sehr unschöne Überraschung bevor
Sowohl beim falschen Fuffziger als auch bei dem kleinen Kratzer liegt die Beweispflicht bei
dir, dass du von nichts gewußt hast - und das wird a) garantiert nicht einfach und gilt b) auch für gefälschte Gutachten (wo dann auch schnell die Frage käme, wo du das denn nun her hast). Fragen sie ihren Anwalt ...
und wer sagt, dass wir mit 27 PS rumfahren, bloß weil das im Schein steht. So wie's der dcm schon sagte: die Hoffnung liegt nicht in gefälschten Gutachten sondern in der Bagatelle des Vergehens ... oder um es mit den Worten Joseph Conrads, des alten Polen, zu sagen:
"Ich glaubte es wäre ein Abenteuer, aber in Wirklichkeit war es das Leben."
P.
Verfasst: Do Jan 26, 2006 9:44
von wooki
mich wundert überhaupt, daß die prüfer mit nem kopierten gutachten eintragen, normalerweise tragen die irgendwas nur ein mit originalstempel oder hologramm oder ähnlichem. außerdem mußte ich bis jetzt immer eine werkstattbescheinigung über den "ordnungsgemäßen einbau" beibringen. zumindest mein tüvler versteht da keinen spaßßß.
mit ner verwischten kopie schickt der mich gleich nach hause...
Verfasst: Do Jan 26, 2006 10:16
von steamhammer
Moin,
es kann ja mal jemand eine entsprechend formulierte Frage in einem Verkehrsrecht-Forum stellen, z.B. in
DIESEM....
Da sind einige ziemlich fit

Verfasst: Do Jan 26, 2006 10:38
von healer
Oh ja, das macht sicher mehr Sinn, als diese doch etwas unfruchtbare Diskussion
