34ps umrüsten

In diesem Forum geht es um das Umbauen der XT (Gabel, Bremse, Tank, Sitzbank, ...)
TanteTe

34ps umrüsten

Beitragvon TanteTe » Fr Jan 20, 2006 18:39

wahrscheinlich zum xten mal gefragt: wie kriegt man die offene version der xt in den brief eingetragen? Habs schon oft gehört, daß es möglich ist, aber wie?

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healer
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Beitragvon healer » Fr Jan 20, 2006 18:53

Nur über ein Gefälligkeitsgutachten, aber das ist ebenso i llegal, wie damit rumzufahren. Es gibt keine(ungefälschte) Freigabe von Yamaha.
Gruss vom
healer
yellow rulez


und das mache ich auch manchmal

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Torsten
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Beitragvon Torsten » Fr Jan 20, 2006 21:32

Hallo TanteTe,

such Dir einen Tuev-Pruefer der nicht nur abschreiben kann, dann klappt es auch ohne ein Pseudo-Gutachten.
http://www.ratpak.de/xt-500/fahrzeugbrief.jpeg

Wenn das nicht reicht kommste mal nach Berlin, dann klappt das schon.

Have A Nice Day
Torsten

guent

Beitragvon guent » Sa Jan 21, 2006 23:13

Hallo beieinander,
wenn mir ein Tüvprüfer die 34PS einträgt,warum auch immer,ist das fahren mit der XT sicher nicht illegal.Wenns einen Versicherungsfall gibt,bin ich aus dem Schneider,weils eingetragen ist.

Probleme könnte (sehhhhr unwahrscheinlich) höchstens der nette Tüvler bekommen,weil er mir das eingetragen hat. :eek:
Grüsse Günther!

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dcm
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Beitragvon dcm » So Jan 22, 2006 3:15

Forget it.

Dein Glauben in den TÜV scheint ein klitzeklein wenig überzogen zu sein: Genauso leicht, wie mancherlei Eintragung stattfindet, kann sie sich auch als illegitim erweisen. Und in diesem Fall ist nicht der Prüfer der Mops, sondern derjenige, um dessen Fahrzeug es sich handelte.

Letztes tolles Beispiel in meinem Einflußbereich waren Bastuck-Auspuff-Anlange an Minis: Die Rennleitung hatte die Kisten trotz ABE kurzerhand still gelegt. Besitzer klagte dagegen, Gutachten kam zum Schluss, dass die Kiste tatsächlich zu laut war.
Resultat: Mini stillgelegt -> unnötige Kosten für Eintragung und Gerichtsbarkeit.

Oder um es andersherum zu formulieren: Solange für dein Gefährt keine Messwerte vorliegen, liegt im Zweifelsfall die Beweispflicht bei dir, dass Du seid der Eintragung nix an dem Kübel modifiziert hast. Viel Spass dabei ;)
Der TÜVer hat in diesem Falle jedenfalls quasi nur die Aufgabe, grobe Mängel zu erkennen.

Was die Versicherung im Schadensfall macht, ist indes eine völlig andere Geschichte - die darf nämlich ggf. einfach den Geldhahn zudrehen, wenn deine Mehrleistung möglicherweisest für den Vorfall schadensursächlich ist.


grüsse,
dcm
auf der flucht

guent

Beitragvon guent » So Jan 22, 2006 17:42

Hallo dcm,
da hast Du im Bereich Auspuff natürlich recht.Wenn in deinem Gutachten ein Leerlaufgeräusch steht, das dann um 10dB bei der polizeilichen Messung übertroffen wird,dann bist Du dran, die Kiste wird aus dem Verkehr gezogen.
Aaaber wenn Du wie ich mit einem Gutachten von der SR500 zum Tüvler gehst und der dir die 34PS einträgt,weil er glaubt, SR und XT ist ziemlich dasselbe und sich nicht bei Yam. vergewissert, ist das nicht mehr dein Prob .
Es wird deswegen zu 99,99% für ihn auch kein Prob geben,aaber mein Tüvler hat gesagt:ich will nicht, daß du deine Briefkopie im Internet veröffentlichst,weil nämlich diese 0,01% existieren.
Irgendwo in Deutschland beruft sich ein XTler auf deinen Brief , hat nen Unfall,die Maschine wird zerlegt,ein irrer Gutachter,der selber ne XTzuhause hat(dann wird ers nicht machen,aber vieleicht kann er sie nicht mehr antreten),ruft bei Yam an und klärt den Sachverhalt.
Dann wird er Schwierigkeiten bekommen, nicht Du,denn du bist technischer Laie und im Yamgutachen steht: nur für SR.Dein Versicherungsschutz bleibt auf jeden Fall besehen. :D Grüsse Günther

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Beitragvon dcm » Mo Jan 23, 2006 12:34

Naja, der Hauptgrund, wenn der Versicherungsschutz bestehen bleibt, dürfte ja eher sein, dass es dem Versicherer schwer fallen wird, zu erklären, dass die brachiale Leistungssteigerung von 27 auf 34 PS für den Unfall verantwortlich ist. Gleiches gilt für den Puff. Aber wenn's der Gutachter schafft, dürfte es schon haarig werden.

BTW: Gibt's da eigentlich irgendwo Präzedenzfälle zu?


grüsse,
dcm
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Beitragvon Gast » Mo Jan 23, 2006 20:30

Für dich nicht,du hast es eintragen lassen,das Gutachten war von dir nicht gefälscht, ist orginal von YAM,du hast die Leistungssteigerung der Versicherung gemeldet.
Wenn überhaupt jemand n`Problem hat,dann der nette Prüfer!!
Grüssle Günther :D

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Beitragvon pointer » Mo Jan 23, 2006 22:49

...das Gutachten war von dir nicht gefälscht..
Und? Unwissenheit schütz vor Strafe etc. pp. Geh mal mit 'nem nicht von dir gefälschten Fünfziger auf die Bank ...
..ist orginal von YAM..
Isses für die XT eben nicht, das ist ja der herumhüpfende Punkt.
...Wenn überhaupt jemand n`Problem hat,dann der nette Prüfer!!
DAS wäre dann aber vermutlich das erste Mal (und damit höchst unwahrscheinlich).... :evil:

P.
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Beitragvon dcm » Di Jan 24, 2006 22:06

Grazie - ich wollte gerade eben aufgeben... :D


grüsse,
dcm
auf der flucht

Gast

Beitragvon Gast » Mi Jan 25, 2006 22:07

Halloo,
ihr habt unrecht,aber fahrt halt weiter mit mit 27PS wenns euch Spass macht!
Pointer:istn altes Sprichwort, stimmt aber nicht!Unwissenheit schützt vor Strafe!
Für die ,dies immer noch nicht glauben,ein einfaches Beispiel:
Du fährst mit deinem Auto in ner Parklücke zurück und machst nen kleinen Kratzer,steigst nicht aus,du hast ja nichts gehört,dann läuft da überhaupt nichts in Richtung Fahrerflucht.
Oder dein Beispiel mit dem falschen Fuffzger hinkt auch ziemlich:
wenn ich mit nem falschen 50er in die Bank komme,werde ich nicht bestraft!Der 50er ist natürlich weg,aber warum soll ich dafür ne Strafe bekommen?,wenn ich keine Druckwerkstatt im Keller habe und mir jemand den falschen 50er angedreht hat???
Grüssle Günther :D :D :D

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Beitragvon pointer » Mi Jan 25, 2006 23:50

@Günther: also entweder gehörst du zur - durchaus existenten - Gruppe der Glücklichen, die den Fährnissen des Lebens irgendwie immer zufällig entkommen oder dir steht irgend wann mal eine sehr, sehr unschöne Überraschung bevor :lol:

Sowohl beim falschen Fuffziger als auch bei dem kleinen Kratzer liegt die Beweispflicht bei dir, dass du von nichts gewußt hast - und das wird a) garantiert nicht einfach und gilt b) auch für gefälschte Gutachten (wo dann auch schnell die Frage käme, wo du das denn nun her hast). Fragen sie ihren Anwalt ...

und wer sagt, dass wir mit 27 PS rumfahren, bloß weil das im Schein steht. So wie's der dcm schon sagte: die Hoffnung liegt nicht in gefälschten Gutachten sondern in der Bagatelle des Vergehens ... oder um es mit den Worten Joseph Conrads, des alten Polen, zu sagen:
"Ich glaubte es wäre ein Abenteuer, aber in Wirklichkeit war es das Leben."

P.
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Beitragvon wooki » Do Jan 26, 2006 9:44

mich wundert überhaupt, daß die prüfer mit nem kopierten gutachten eintragen, normalerweise tragen die irgendwas nur ein mit originalstempel oder hologramm oder ähnlichem. außerdem mußte ich bis jetzt immer eine werkstattbescheinigung über den "ordnungsgemäßen einbau" beibringen. zumindest mein tüvler versteht da keinen spaßßß.
mit ner verwischten kopie schickt der mich gleich nach hause...

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Beitragvon steamhammer » Do Jan 26, 2006 10:16

Moin,

es kann ja mal jemand eine entsprechend formulierte Frage in einem Verkehrsrecht-Forum stellen, z.B. in DIESEM....

Da sind einige ziemlich fit :wink:
Zuletzt geändert von steamhammer am Do Jan 26, 2006 13:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon healer » Do Jan 26, 2006 10:38

Oh ja, das macht sicher mehr Sinn, als diese doch etwas unfruchtbare Diskussion :?
yellow rulez


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