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Reifenfabrikatsbindung bei der XT?
Verfasst: Di Okt 25, 2005 22:56
von pointer
'n Abend zusammen,
eine Frage an die Alt-XTler: gab bzw. gibt es da in D eine "Reifenfabrikatsbindung"?
Hintergrund: beim gestrigen Ummelden einer 81er XT einschließlich des derzeit dabei fälligen Entwertens des alten Briefs und Ausstellung dieser neuen "Zulassungsbescheinigung" Teil I (= Schein) und 2 (= Brief) erschien folgender Eintrag auf Teil 1: "Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten".
Da im alten Brief davon nun nichts stand wagte ich die Nachfrage. Auskunft: "Da können wir nix für, das kommt via Kraftfahrzeugbundesamt automatisch aus dem Computer".
verbleibe mit einem ausgeprägten
P.
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 1:00
von Frank M
keine Ahnung, was die da beim Umstellen auf Kärtchen für Blödsinn verzapfen.
Eine Reifenbindung für die XT bestand früher mal (Bridgestone), ist aber schon etliche Jahre nicht mehr gültig.
Da solltest du aber noch mal hin. Und nimm den angehängten Zettel mit...

Verfasst: Mi Okt 26, 2005 7:30
von erpel
Das ist richtig, als ich dieses Jahr im Sommer beim TÜV war, wurde die Reifenfrabrikatsbindung bei mir rausgestrichen.
Gruß
Harald
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 8:35
von zottel
Was passiert dabei eigentlich mit Eintragungen von anderen Reifengrößen?

Bei mir stehen 90/90-21 und 120/80-18 mit im Schein.
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 9:10
von Michael W.
Hallo,
habe inzwischen auch neue Fahrzeugpapiere, Teil 1 und Teil 2. Meine XT ist Erstzulassung 1988. In der Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) steht bei mir keine Reifenherstellerbindung.
Es sind auch alle Eintragungen von meinem ehemaligen Fahrzeugbrief übernommen worden. Das heißt: Reinschlüssel Tank, offener Ansaugstutzen, Metrische Reifengrößen.
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 9:10
von steamhammer
Moin,
meine 41-jährige Neuanschaffung hat ja leider auch schon die neuen Dokumente verabreicht bekommen
Unter Feld 15.1 und 15.2 steht jetzt bei mir die Reifengröße, die ich auch aufgezogen habe. In den Bemerkungen zu Feld 15 steht in der ZB Teil 1:
"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung, oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich"
Wenn also von Yamaha diese Typgenehmigung vorliegt, gibt's kein Problem. Per Einzelabnahme eingetragene Änderungen werden wohl als gesondertes Dokument mitgeführt werden müssen. Also besorgt euch schonmal ein Topcase und einen schönen Leitz-Ordner.....
Wobei wohl z.Zt. noch keiner so richtig weiß, wie mit den neuen Papieren genau verfahren wird. Wichtig ist aber, daß die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (also vormals der "Brief")
keinen Eigentumsnachweis mehr darstellt. Also den Kaufvertrag immer schön aufbewahren
Gruß.............Steffen
Briefkopien
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 9:23
von ingo
Kann man von euren Briefen Kopien bekommen?
Der Vollidiot vom Nienburg TÜV hat sich nämlich geweigert, die Reifenbindung bei mir auszutragen
Ingo
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 9:53
von steamhammer
Moin Ingo,
das wird auch mit Briefkopien nix, bei solch einem Unwissenden....
Ruf mal bei Yamaha-Deutschland an und laß Dir ein offizielles Papier schicken. Versuch's mal unter null/zwo/eins/drei/eins - 2013232.
Gruß..........Steffen
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 10:32
von Frank M
...und laß Dir ein offizielles Papier schicken...
äh,
sowas ?

Verfasst: Mi Okt 26, 2005 10:38
von steamhammer
Moin Frank,
nein, ich hab' Deinen Beitrag nicht überlesen
Nur bezieht sich diese Freigabe auf Conti-Reifen. Und es geht doch darum, die Fabrikatsbindung generell austragen zu lassen.
Gruß.........Steffen
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 11:00
von Jürgen
@Steffen
hatte ich zuerst auch so verstanden, dass dieses Dokument nur für Conti erstellt wurde. Ist faktisch auch so.
Trotzdem ist nach meinem Verständnis speziell für die 1U6 die Markenbindung entfallen. Punkt. Da dürfte es doch eigentlich keine Rolle spielen, dass es sich um eine herstellerbezogene Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt... oder ???
Wenn es ein eindeutiges nicht herstellerbezogenes Dokument geben sollte, das die Markenbindung aufhebt, ist es sicher von Vorteil und sorgt für weniger Diskussionen bei TüV bzw. Polizei. Ein Original ist wahrscheinlich auch besser als eine Kopie oder ein Ausdruck.
Greetz,
Jürgen
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 11:06
von steamhammer
So ist das....
Wenn Ingo so eine Pappnase beim TÜV sitzen hat, wird die ihm wahrscheinlich die alte Reifenbindung austragen und gegen eine von Conti ersetzen
Da hilft nur massive Papiergewalt, wenn die Scheuklappen zu eng sitzen.
Gruß........Steffen
Reifenbindung austragen
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 11:21
von ingo
OK, ich versuche mal da anzurufen.
Nächstes Mal werde ich auch einen anderen TÜV probieren. Man hat mir Berenbostel empfohlen.
Ingo
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 12:14
von zottel
Wo zum Geier bekommt Ihr eigentlich alle noch Zöllige Reifen her? Wenn ich mit diesem Papier zum Reifenonkel gehe heißt es nur "ham wir nich, kriegen wir nich".
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 12:15
von Jeanjean
z.B. Conti TKC 80.
jeanjean