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TÜV-Eintrag 502 cc
Verfasst: Do Sep 15, 2005 19:40
von Jeanjean
Blöde Frage:
Original-Hubraum der XT ist ja vereits 499 cc.
Bereits nach aufbohren auf die erste Reparatur-Übermaß hat sie dann über 500 cc. Genau gesagt 502 cc.
Das wirklich niemandem auf die Idee kommt, sowas eintragen zu lassen, ist mir wohl klar.
Aber nur mal angenommen, so n'en komischer Schneckenfresser hätte so was vor, was glaubt Ihr denn,was der TÜV dazu meint (habe ich noch nicht gefragt).
jeanjean
Verfasst: Do Sep 15, 2005 19:42
von Frank M
der stellt dir vermutlich erstmal 'nen Stuhl hin und reicht dir ein kühles Tuch...
Verfasst: Do Sep 15, 2005 20:08
von sven
Mei, was wird der schon meinen - "Geht's noch?", wahrscheinlich, oder "Aber sonst geht's dir gut, ja?" oder irgendwas in der Richtung halt.
Gruß
Sven
Gibt es doch alles...
Verfasst: Do Sep 15, 2005 20:49
von ulrich
Da seht Iht aber alle zu schwarz. So eine Bescheinigung gibt es/gab es sogar von Yamaha.
Anfang der 80 er Jahre wollten viele XT/TT -Fahrer in der Geländesport-Klasse über 500 ccm starten, brauchten aber für den Eintrag im Kfz-Brief eine Bescheinigung von Yamaha.
Sowas habe ich hier noch im Original vom 22. 01.1981: "...bestätigen wir als bevollmächtigter Importeur...Typ 1U6 ....2. Schleifmaß...505 ccm...eine Änderung der anderen Kfz-Briefdaten ist nicht zu erwarten..."
Damit war der Weg zum Baurat/Sachverständigen geebnet. Mit einer Bestätigung einer Werkstatt über das Zylinderschleifen (ggf. Schleifmaß auf Zylinderfuß einschlagen) bzw. den Einbau dieses Zylinders/Kolbens gab es dann keine Probleme mehr.
Gruß
Verfasst: Do Sep 15, 2005 21:11
von Jeanjean
Hallo Ulrich,
würdest du mir eine Kopie mailen ?
Gruß.
jeanjean
...nicht so einfach...
Verfasst: Do Sep 15, 2005 22:09
von ulrich
Kann hier nichts einscannen. Schick mal Deine Adresse per PN, nächste Woche dann mit der Post...wenn ich´s nicht vergesse...sonst nochmal erinnern...Hildesheimer heißt die Krankheit glaub ich...
Gruß
Tolerenz
Verfasst: Do Nov 10, 2005 18:14
von carsten
Hallo XT-Freunde,
diese minimale und alle weiteren Hubraumerhöhungen aufgrund von Motorüberholungen, die von Yamaha für die XT vorgesehen sind, fallen unter die Rubrik Toleranzgrenze, ich glaube sie liegt bei 2 %.
Gruß Carsten
Verfasst: Do Nov 10, 2005 18:41
von toadfoot
Hallo zusammen,
hier würde sich evtl. das Finanzamt wg. der nächsten angefangenen 25 ccm dafür interessieren, oder?
Re: TÜV-Eintrag 502 cc
Verfasst: Do Nov 10, 2005 19:37
von steamhammer
.....was glaubt Ihr denn,was der TÜV dazu meint ....
Moin Jean,
ich bin ja auch so'n Eintragungsfetischist, aber das käme mir echt nicht in den Sinn. Zudem sind m.W. 5 % Toleranz zu den Sollwerten rechtens.
Aber klopf ruhig bein TÜV an, dann passiert vielleicht das:
........Steffen
Verfasst: Do Nov 10, 2005 20:32
von Jeanjean
Der ware Grund hat ja Ulrich schon erwähnt.
Mit 502 cc kannst du ein paar Minuten länger schlafen, denn die großen Töpfe starten immer als letzter...
jeanjean
P.S.: Danke Ulrich
Verfasst: Do Nov 10, 2005 20:51
von Michael W.
Seltsam,
bei mir steht im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ein Hubraum von 495 cc drin.
Meine XT ist Baujahr 1986 und Erstzulassung 1988.
Hatten die neueren XT´s 4 cc weniger Hubraum
.
Verfasst: Do Nov 10, 2005 21:37
von Jeanjean
Tippfehler...
jeanjean
Verfasst: Do Nov 10, 2005 22:29
von healer
Habe eine XT, der im Schein nur 135ccm attestiert werden, das darf man beim heutigen Aushilfspersonal in der Zulassungsstelle nicht sooo ernst nehmen. Aber bei der V-max hat sie nicht 499Km/h geschrieben
Gruss vom
healer
135 ccm
Verfasst: Fr Nov 11, 2005 19:42
von ulrich
healer, guck mal PN.
Gruß
Verfasst: Sa Nov 12, 2005 0:20
von healer
Danke Uli!
Du auch.
Dieses Forum ist perfekt.
Gruss vom
healer