Batterieeliminator

In diesem Forum geht es um das Umbauen der XT (Gabel, Bremse, Tank, Sitzbank, ...)
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atisgrub
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Batterieeliminator

Beitragvon atisgrub » Mi Jan 12, 2005 10:57

Sagt mal, was isn das? Bringst das was? Wie tut denn das? :gruebel: :nixweiss:

Dankschön
Andy
I'm from Austria und fahre XT

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Beitragvon Torsten » Mi Jan 12, 2005 11:12

Hallo Andy,

grundsaetzlich ist es ein Kondensator der der Batterie ersetzt, eventeull mit einem Brueckengleichrichter. Das ganze bringt nichts, hatte ich auch eingebaut aber nach der ersten Proberunde wieder entsorgt da die Bremsleuchte/Blinker im Stand nicht mehr zu sehen waren.
Falls Du es doch ausprobieren moechtest kannst Du dir das auch selbst bauen, Kosten mit Gehaeuse ca. 5 Euro.
Hast Du allerdings die Elektrik einer SR verbaut steht dem nichts im Wege, da die Lima staerker ist.

HAND
Torsten

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Beitragvon motorang » Mi Jan 12, 2005 11:51

Was es bringt? Gewichtsersparnis. Und man muss keinen neuen Akku mehr kaufen.

Alternative: ein kleiner Bleigel-Akku (1,2 Ah) tuts besser, die Blinke blinken, und man hat auch ohne Motor noch ein paar Minuten Licht.

In Österreich ist aber ne Batterie bei Motorrädern Pflicht, weil die Hupe auch funktionieren muss wenn der Motor nicht läuft. Das schafft der Eliminator meines Wissens nicht, oder?
War zumindest mal so.

Cheers
motorang :D
Die häufigsten Ursachen für Vergaserprobleme finden sich im Zündungsbereich * Bucheli-Projekt

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Beitragvon Torsten » Mi Jan 12, 2005 12:17

In Österreich ist aber ne Batterie bei Motorrädern Pflicht, weil die Hupe auch funktionieren muss wenn der Motor nicht läuft. Das schafft der Eliminator meines Wissens nicht, oder?
War zumindest mal so.
Theoretisch schafft das ein Kondensator, es ist nur die Frage wie gross der sein muss, und schon ist es wieder nichts mit der Gewichtsersparnis:-(

HAND
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Beitragvon steamhammer » Mi Jan 12, 2005 12:18

Moin,

so'n 16V/10.000 mF Kondensator ist mir neulich in der TT mit 6V-Elektrik abgeraucht. War wohl doch etwas knapp bemessen :?

Dank Kabelbaum mit 1,5 mm Adern und 15 W Hauptscheinwerfer blinkte es auch noch bei Standgas (mit 8 W Lampen). Ich möchte aber nicht wissen, was mit "normalen" Lampen passiert -> siehe Torsten.

Ich hab' dann in einen XT600 Batteriekasten (Plastik) passend gemacht und eine originale 6V-Batterie eingebaut. Neben der Batterie ist dann noch genügend Platz für den Blinkgeber. Regler und Gleichrichter kann man auch irgendwo an dem Kasten anschrauben. So'n Bleigel-Akku spart ca. 600 g, funzt auch gut und ist lageunabhängig.

Im öffentlichen Verkehr habe ich jetzt lieber Akku, statt Kondensator. So'n paar Gramm weniger Gewicht machen aus dem Eisenhaufen sowieso keine Rennsemmel.....;)


Gruß..............Steffen

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Beitragvon Frank M » Mi Jan 12, 2005 12:24

In Österreich ist aber ne Batterie bei Motorrädern Pflicht, weil die Hupe auch funktionieren muss wenn der Motor nicht läuft. Das schafft der Eliminator meines Wissens nicht, oder?
Streng genommen muss auch in .de die Motorradelektrik ohne laufenden Motor vollständig zu prüfen sein. Praktisch interessiert das aber wieder nicht mal den TÜV-Prüfer.

Je nach Kapazität des ELKOs reicht das mal eben für das kurze Aufglimmen der Leerlaufkontrolllampe. Hupe bestimmt nicht.

Ich habe die ELKOs bei meinen ganzen XT's verbaut und finde, es funktioniert ausreichend. Klar, kein Strom ohne u/min, aber wenn ich tatsächlich mal abends auf einer unbeleuchteten Strasse liegenbleiben sollte, würde ich mein Moped, so oder so, bestimmt nicht auf der Fahrbahn parken.

Für mich eine akzeptable Lösung die ständige Batteriepflege/wechselei abzuschaffen.

Gruß Frank

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Beitragvon Torsten » Mi Jan 12, 2005 13:23

Hallo Frank,
Streng genommen muss auch in .de die Motorradelektrik ohne laufenden Motor vollständig zu prüfen sein. Praktisch interessiert das aber wieder nicht mal den TÜV-Prüfer.
bis jetzt ist mir nur die Regel bekannt das "Was angebaut ist muss funktionieren", wo kann ich obriges nachlesen?

HAND
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Beitragvon Frank M » Mi Jan 12, 2005 15:19

das habe ich auf irgendeiner juristischen Seite zu den Zulassungsbestimmungen gelesen. Wenn es wirklich wichtig ist, versuche ich sie für dich wiederzufinden.

Gruß Frank

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Beitragvon Frank M » Mi Jan 12, 2005 15:30

http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#50

unter Punkt (7) isses...

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Beitragvon Torsten » Mi Jan 12, 2005 16:06

http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#50
unter Punkt (7) isses...
Danke.

"(7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen. "

Hast Recht es "kann/koennte" so ausgelegt werden, zum Gluek hat sich das kaum einer genau durchgelsen:-)

HAND
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Beitragvon Willterm » Mi Jan 12, 2005 16:56

Ich habe bei mir 2 Bleigelakkus (6V) verbaut.Seither funzt alles bei mir Blinker Hupe Bremslicht und das ganze im stand.Bei leichten abbstrichen funzt sogar alles zusammen :respekt: Ich bin ltztens zur Arbeit gefahren,dort angekommen hab ich es geschaft irgendwie den Zündschlüssel abzuziehen ohne das licht auszumachen(altes schloss halt).Nach 8 Stunden Arbeitszeit bin ich wiedergekommen und das Standlich hat immer noch gebrannt.Ich möchte die Batterie nicht mehr missen zumal ich mit dem Moped jeden Tag zur Arbeit fahre.

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Beitragvon jo100 » Mi Jan 12, 2005 17:04

hmmm...
wenn ich mich recht erinnere ist die Forderung:

(7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen.

eh bei der XT-orginalverdrahtung nicht zu erfüllen

-ist jetzt jede in D zugelassene OrginalElektrikXT illegal auf Deutschen Strassen unterwegs?????
(bzw. ein Teil der optimierten "noch illegaler") ??

8)
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Smudo

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Beitragvon steamhammer » Mi Jan 12, 2005 18:01

Ist schon o.k.

Eine XT läuft doch immer, gelle............ :D Die kann gar nicht anders.

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Beitragvon action » Do Jan 13, 2005 9:15

@motorang: Das mit der batterie in österreich ist sicher ein gerücht. so gut wie alle vespas haben das nicht und werden troztdem zugelassen.
Wer gehört wird braucht kein Licht.
6V, alles andere ist Luxus.

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Beitragvon motorang » Do Jan 13, 2005 10:10

@action
Ich bin jetzt mal Spielverderber:

Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über das Kraftwesen (Kraftfahrgesetz 1967 / KFG. 1967)

§ 22. Warnvorrichtungen

(1) Kraftfahrzeuge und unabhängig vom Zugfahrzeug zu lenkende Anhänger müssen mit mindestens einer Vorrichtung zum Abgeben von akustischen Warnzeichen ausgerüstet sein, die vom Lenker mit der Hand auch betätigt werden kann, wenn er die Lenkvorrichtung mit beiden Händen festhält. Die Vorrichtung zum Abgeben von akustischen Warnzeichen muß außer bei Krafträdern mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 100 kg auch bei stillstehendem Motor, jedoch nicht bei ausgeschalteter Zündung, wirksam betätigt werden können; dies gilt sinngemäß auch für Fahrzeuge mit Diesel- oder Elektromotor. Sie muß einen gut wahrnehmbaren, nicht auf- und abschwellenden, nicht schrillen Klang haben und auch wirksam betätigt werden können, wenn die Vorrichtung zum Abgeben von optischen Warnzeichen eingeschaltet ist. Glocken, Gongs und Ratschen dürfen an Kraftfahrzeugen und Anhängern nicht angebracht sein. Glocken sind jedoch bei Motorfahrrädern zulässig.

Wie das dann "exekutiert" wird bei euch da oben weiß ich nicht.

Fakt ist: An der XT muss die Hupe auch gehen, wenn der Motor nicht läuft. Und das zeig mir mal mit dem Kondensator.
Mit Bleigel-Akku funktionierts (und nebenbei isser billiger auch noch)

Cheers
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