Seite 1 von 5
Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Do Mär 20, 2025 7:55
von Carlo
Moin,
gestern wurde mir bei der GTÜ die HU verweigert mit dem Verweis auf die Herstellerbindung die seit 2025 gültig ist.
Ich soll die Conti TKC 80 4.00-18 hinten / 3.00-21 vorne nun per Einzelanbnahme für ~150€ abnehmen lassen.
Als Marke ist bei der XT500 1U6 die Marke Bridgestone hinterlegt. Aber ein Bridgestone in 3.25-21 (wie im Schein als Reifengröße angegeben) ist am Markt gar nicht verfügbar. Sodass vermutlich selbst eine Umrüstung auf Bridgestonereifen mit einer Einzelabnahme einhergehen würde.
Was ein Unfug. Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht und gibt es bessere Lösungsansätze als die Einzelabnahme?
Danke und Grüße
Carlo!
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Do Mär 20, 2025 8:14
von hobbes
Nach meiner Erfahrung (mit eigenem und Betreuungsfuhrpark, ca. 30-40 Mopeten) gibt es da keine andere Lösung.
Man kann nur hoffen (soweit ich weiß läuft eine Petition) dass man wieder zu Praxis der Unbedenklichkeitsbescheinigungen zurückkehrt, da bin ich allerdings extrem skeptisch.
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Do Mär 20, 2025 8:54
von Mambu
...welch ein Blödsinn!
Bin mal gespannt auf meine nächste HU...alle 7 auf einen Streich, bei zweien ist der Passus "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" noch in der Zulassungsbescheinigung eingetragen...zusätzlich noch die Eintragung metrischer Größen...

, andere ohne...
...geht aber noch n'Jahr...
Herzliche Grüße
Mambu
Edit:
Lustigerweise verbirgt sich der Passus auch bei der Supermoto im "Fließtext" auf dem Beiblatt zwischen vielen Eintragungen...das soll mir mal jemand erklären...
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Do Mär 20, 2025 9:17
von Mambu
...eine andere Lösung als eine Eintragung von 3.00-21 UND Austragung der sinnfreien Herstellerbindung wird es wohl kaum geben...
Den 3.00 habe ich schon seit ewigen Zeiten eingetragen, früher gab es auch keine andere Lösung.
Interessanterweise hat mir die Zulassungsstelle vor Jahren ei einer XT gesagt, ich müsse die metrischen Größen nicht eintragen, trotz bereits erfolgter TÜV-Abnahme und vorliegenden Gutachten....und ich Depp war nicht hartnäckig ...jetzt kann ich das ggf. nochmal machen.
Also Augen zu und durch!
Herzliche Grüße
Mambu
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Do Mär 20, 2025 10:04
von Hiha
Bei meiner XT war gottlob der 3.00 schon eingetragen, sonst hätt ich jetzt auch das Problem. Das ist wiedermal ein Schnellschuss unserers Verkehrsministers, diesmal Scheuer, ähnlich dämlich wie damals vom Ramsauer die Winterreifenpflicht für Motorräder. Grund- und Anlassloser Aktionismus. Die Tüffprüfer kotzen ja auch, denen ist das ebenfalls zuwider. Und Motorräder mit EU-Zulassung brauchen garnix. Soviel zur Gleichbehandlung. Schaun wir mal wie lange das Bestand haben wird.
Gruß
Hans
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Do Mär 20, 2025 11:39
von Uwe_R
Ich hatte das gleiche Problemund konnte das mit nem Gutachten das Yamaha 1998 beim TÜV Süd hat erstellen lassen umgehen.
Das Gutachten besagt, daß Räder der Größe 3.00-21 51P (Vorderrad) und 4.00-18 64P OK sind. Mit dem Gutachten hat der TüV Prüfer dann eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß § 19 (3) StVo ausgestellt. Die muß ich halt immer dabei haben.
Dauer des Procederes 30 Minuten und Kosten 60.-€
Die Unterlagen kann ich bei Bedarf per Mail zukommen lassen.
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Do Mär 20, 2025 16:22
von Peekay
Hallo zusammen,
dann will ich mal meine kleine Odyssee bzgl. Reifenfabrikats-Bindung zum Besten geben:
Vorweg, ich habe auch noch die Fabrikats-Bindung in den Papieren stehen, aber schon den 3.00-21 vorne eingetragen
und fahre mit Heidenau K60.
Also, erstmal vor ein paar Wochen mit Papieren und Heidenau-Herstellerbescheinigung zur der mir nächsten TÜV-Stelle (TÜV Hessen) gefahren und nachgefragt. Aussage vom TÜV: „Reifenbindung können wir austragen, kommen Sie mit dem Motorrad und den Papieren vorbei, kostet 154 € (!)"
Motorrad ausgemottet und ein paar Tage später hingefahren. Am Anfang sah alles noch ganz positiv aus, der Prüfer hat sich die erst Papiere angeschaut und dann das Motorrad. Dann ging er wieder ins Gebäude und kam mit einer Art Fühlerlehre wieder zurück nahm Maß und machte dann die Aussage „Das wird wohl nix“. Der Abstand von Reifen zur Schwinge sei zu gering. Die Angaben/Bestätigungen in der Heidenau-Bescheinigung ignorierte er. Fairerweise musste ich nicht die 154 € bezahlen.
Also dann, gleich 10 km weiter zum TÜV Rheinland gefahren. Dortige Aussage: „Wir sind da noch nicht soweit, ist alles noch in der Schwebe“. Auf meine Frage, ob wenigstens die Heidenau eingetragen werden können, hieß es: „Können wir machen, kostet 104,70 € (!)“. Der Prüfer hat mir dann ein Gutachten auf Basis der Heidenau-Herstellerbescheinigung für den K60 UND den K67 erstellt.
Da ich im schönen Hessen wohne, durfte ich dann noch das Gutachten zur „Einzelgenehmigungs-Stelle“ in Marburg schicken, die dann für 39,80 € bestätigt haben, dass meine Zulassungsstelle die Eintragung vornehmen darf.
Jetzt habe ich zwar nur die beiden Heidenau-Reifentypen eingetragen, bin aber auf der sicheren Seite und fahre nicht ohne erloschene Betriebserlaubnis rum.
Gruß
Peter
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Do Mär 20, 2025 20:36
von Carlo
Danke euch!
Demnach behalte ich vorerst die Conti drauf, da auch mit Bridgestone die Größenänderung einzutragen wäre.
Nächste Woche fahr ich dann mit allen gesammelten Unterlagen zur Prüfstelle und kläre was der beste Weg ist.
Mit den Kollegen dort kann man eigentlich vernünftig sprechen.
Grüße
Carlo
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Do Mär 20, 2025 23:50
von XT-ZRX
Bei meiner XT war der 3.00-21 eingetragen und die Reifenbindung ausgetragen, ob die Bescheinigung im Anhang die Grundlage war, kann ich nicht sagen, das hat der Vorbesitzer machen lassen.
Als ich 2021 den 90/90-21 eintragen lassen wollte, hab ich mir die Finger wund telefoniert, bis ich jemand gefunden habe, der mir die Größe ohne Reifenbindung einträgt.
Es geht wohl, wenn man einen willigen Prüfer findet.
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Fr Mär 21, 2025 8:01
von Uwe_R
Es geht wohl, wenn man einen willigen Prüfer findet.
Wenn man einen willigen Prüfer findet geht alles… Den zu finden wird nur ziemlich schwer sein!
Die Regelung mit der Reifenbindung gilt eigentlich schon seit ein paar Jahren, wurde aber nie wirklich angewandt. Seit 1.1.2025 ist sie nun aber scharfgestellt und ich gehe auch davon aus, das wir demnächst vermehrt Fahrzeugkontrollen mit dem Blick auf die Reifen haben werden.
Und galten früher noch Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller, so sind diese mit Einführung der neuen Regelung obsolet. Gelten also nicht mehr und werden nicht beachtet.
Carlo: Du hast Post.
Cheers
Uwe
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Fr Mär 21, 2025 9:33
von Eck aus T.A.
Moin,
es ist unglaublich welche Eintragungen es gibt, je nachdem wann und wie man etwas hat eintragen lassen. Bei meiner Ur- XT habe ich 1992 die 3.00 - 21 nachtragen lassen. Dabei wurde die Reifenfabrikatsbindung mit Kugelschreiber durchgestrichen, dafür ein Geschwindigkeitsindex hinzugefügt.
Meine Zweit XT wurde 2023 nach langer Ruhezeit wieder zugelassen. Da wurden die ursprünglichen die Einträge aus der Zulassung von 2009 übernommen, inkl. "Alternativbereifung" in metrischen Größen, sogar auf der mittleren Achse

:
Da steht dann "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

whatever that means

Es war also schon immer "individuell". Früher haben viele Prüfer bei Vorlage einer Briefkopie solche Eintragungen dann ohne viel Gescheiß übernommen, ob das heute noch hilft weiß ich nicht.
Viel Glück!
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Mo Mär 24, 2025 15:06
von Speedy
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha habe ich auch.
Dann muss ich das wohl auch noch eintragen lassen, oder reicht es, dass ich diesen Zettel immer dabei habe?
Ich rüste ja nicht um, sondern fahre mal Heidenau (wie jetzt) oder dann mal wieder Conti..
Aber ich 3 Wochen habe ich Hausbesuch, dann frage ich in mal
Gruß Speedy
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Fr Mär 28, 2025 14:11
von Winni
Moin,
lief bei mir noch anders, hab meine XT ja grade erst gekauft und umgemeldet.
Hab zum Glück den alten Brief vom Vorbesitzer bekommen, da steht für`s Vorderrad
3.25-21 UND 3.00-21 drin.
Im aktuellen Fahrzeugbrief steht sowas ja nicht mehr drin...
Im Fahrzeugschein, den ich vom Vorbesitzer bekommen habe, steht nur 3.25-21 drin.
Bei der Ummeldung habe ich die freundliche Dame gefragt, ob sie die Größe 3.00-21
auch eintragen kann, steht ja im ursprünglichem Brief drin und im aktuellen gibt`s das ja nicht...
Hat sie gemacht, hab jetzt im Schein 3.25-21 und 3.00-21 stehen.
Leider hat sie den Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis..." nicht zurück zu
"Alle Marken wenn bis 150km/h freigegeben" geändert. Sie meinte, ich solle mich deswegen mal
an die Zulassungsstelle wenden, die den vorherigen Schein ausgestellt hat, wieso alter Brief und
Schein unterschiedliche Eintragungen haben. Vielleicht geht dadrüber was, muss ich noch machen...
Gruß
Winni
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Fr Mär 28, 2025 15:09
von Winni
Laut Vorbesitzer lief das bei meiner XT mit dem TÜV so ab, März 2025:
Der Vorbesitzer hat neue Reifen draufgezogen: Kenda K270
1. Versuch beim TÜV: Plakette verweigert, wegen der Reifen...
Der Prüfer hat einen Wisch gezeigt / mitgegeben, in dem etwas von Bridgestone steht...
Wir haben uns das mal zusammen angeschaut, in dem Wisch steht:
"Für diese Reifen des Herstellers Bridgestone Tyre Co. Ltd. liegt eine
Bestätigung des Kraftradherstellers vor, nach der diese Reifen
uneingeschränkt bis zu einer Geschwindigkeit von 150 km/h
eingesetzt werden können."
Da wir nichts anderes im Internet gefunden haben und der Meinung waren,
dass der Wisch nur eine Bestätigung ist, dass die Bridgestone-Reifen eingesetzt werden
können, aber nirgendswo die Einschränkung auf Bridgestone steht(!) ist er
nochmals mit den Reifen auf der XT zum gleichen TÜV-Prüfer gefahren.
Der Prüfer ist wohl in der zwischenzeit zu der selben Meinung gelangt, denn
er hat sich entschuldigt und die Plakete aufgeklebt...
Gruß
Winni
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Verfasst: Fr Mär 28, 2025 21:07
von TT Georg
Zum Piepen, ich starte mal nächste Woche meinen TÜV Marathon.. 4 Fahrzeuge..