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Verfasst: Mi Okt 26, 2005 12:30
von Michael W.
Hallo Zottel,
habe bei mir drauf: vorn, Metzeler Enduro1 3.00-21; hinten, Metzeler Enduro2 4.00-18
Bekomme ich bei jedem Reifenhändler.
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 12:35
von Frank M
Nur bezieht sich diese Freigabe auf Conti-Reifen. Und es geht doch darum, die Fabrikatsbindung generell austragen zu lassen.
schon klar, so wie Jürgen das beschrieben hat, sehe ich das auch. Wenn sie mir tatsächlich die Freigabe gemäß der obigen Unbedenklichkeitsbescheinigung eintragen sollten, habe ich keine Markenbindung, nur die Grösse muss passen. Womit aber immernoch keine metrischen Reifengrössen freigegeben sind.
Bereifung
Verfasst: Mi Okt 26, 2005 22:04
von ulrich
Was gibt der Fundus her? Wie gut, daß ich nix wegwerfe...
Von Yamaha (Mitsui Maschinen GmbH) Original vom 14. September 1978:"...bestätigen wir ..., daß wir keine Bedenken gegen die Verwendung von Reifen eines anderen Fabrikates als der Firma Bridgestone an dem Yamaha-Kraftrad des Typs 1U6 ...haben."
Dann nochmal vom 25. Juli 1980 : ähnlicher Text, allerdings wird auf die beknackte Reifengröße von 3.25 - 21 hingewiesen...
Beides von Herrn Meier höchstpersönlich unterschrieben. Der ist meines Wissens nach noch heute für technische Änderungen zuständig.
Es gab auch mal eine Freigabe von Mitsui für 3.00-21 und 4.00-18 für die XT 500.
Ich würde mal anrufen: Yamaha Motor Deutschland GMBH, Hansemannstraße 12, 41468 Neuss, Tel. 02131/2013 231, Herrn Meier oder Frau Degen verlangen. Die sind jetzt eigentlich sehr hilfsbereit.
Ach übrigens, Herr Meier sucht auch eine TT 500.
Gruß
Verfasst: Sa Okt 29, 2005 13:33
von seefreedo
Moin!
Ich habe hier noch ein Gutachten vom TÜV Nord gefunden:
http://www.creativeaction.nl/yamreifen/ ... d01238.pdf
Vielleicht hilfts ja!
Beste Grüße,
Matthias
Verfasst: Sa Okt 29, 2005 15:10
von Jürgen
Mensch Matthias
hättste damit nicht früher rüberkommen können?!?
Habe gerade das Zeuch eingescannt, dass mir die Frau Dege aus Neuss netterweise hat zukommen lassen,
aber seht selbst:
Grüssle,
Jürgen jetzewiederausdemScannerkletternd
Verfasst: Mo Okt 31, 2005 10:22
von pointer
ich wollte mich zwischendurch nur mal für die regen Informationen und die Mühe mit den Dokumenten-Scans bedanken
Die Scheuklappenbewehrten sitzen bei mir zwar auf der Zulassungsstelle, aber bei der demnächst anstehenden größeren Ein- und Austragerei wird mir der hiesige TÜV-Mensch bei der Papierbombe sicher den Gefallen tun und mit dem Rotstift über diese wenig amüsante Reifen-Eintragung rutschen.
P.
Verfasst: Mo Okt 31, 2005 10:52
von Mr. Polish
Was sagt denn Yamaha zu metrischen Reifengrössen?
Gruss, Fabi
Verfasst: Mo Okt 31, 2005 11:05
von zottel
Was sagt denn Yamaha zu metrischen Reifengrössen?
Gruss, Fabi
Keine Ahnung aber mein TÜV Mensch hat gesagt das geht in Ordnung und hat mir anstadslos das passende Papier gegeben.
Verfasst: Mo Okt 31, 2005 12:12
von Frank M
der TÜV hat auch die Umschlüsselungstabelle von zölligen auf metrische Reifengrössen.
Wenn der Prüfer gewillt ist,
kann er anhand der Tabelle auch metrische Reifengrössen zuordnen und eintragen.

Danke
Verfasst: Mo Okt 31, 2005 14:45
von ingo
Schönen Dank für das ganze Zeugs, damit sollte es eigentlich klappen
Ingo
Hier zum Bsp.
Verfasst: Mo Okt 31, 2005 17:52
von Jonni
Ich hab auch noch einen:
hier findest Du (unter anderem) eine Eintragung "90/90-21" für das Vorderrad.
Ist mal "beiläufig" eingetragen worden, weil ich nunmal einen metrischen Reifen bei der TÜV-Prüfung drauf hatte
