Seite 2 von 2
Re: Bremslichtschalter vorne
Verfasst: Do Jun 20, 2013 22:34
von Donnerolli
Also auch 1980 gabs keinen Tüv wenn beide Schalter nicht funzten, das ist ja nu mal Fakt und heute ist das auch so. Auch wenn ich immer mit beiden Bremsen bremse, ausser beim rumbummeln, da nehm ich meistens nur leicht die fordere,auch dann sollten die schon funzen!
Gerade dann 2 Stunden in der Garage verbracht, denn Rücklicht LED war fratze gegangen, also dann mein Ersatzrücklicht dran und dann den Schalter vorn geschaut, klar das der nicht ging, innen alle beiden Kabel fertig und verdreht ohne ende. kurzer Hand gekappt und neu angelötet, ging immer noch nicht, Schalterchen dann ganz zerlegt, sind mehr kleine Teile als mann denkt, und die Federchen da drinnen neu gebogen, alles wieder zusammen gesteckt neu verlötet und und und??? ging immer noch nicht!
Nun auf MR. Polisch erneut gehört (1. mal mit 6v Hupe) und ca. 2mm vom Stift abgeschnitten und tata, geht wunderbar nun, auch beim nur leichten Bremse ziehen!! Bin stolz mal wieder was von 1986 gerettet zu haben und es funktioniert wieder, auch wenn es nur so ein kleiner Schalter ist!
Re: Bremslichtschalter vorne
Verfasst: Do Jun 20, 2013 23:25
von sixtyfour
das ist Quatsch
Ist es tatsächlich nicht, denn:
RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES
vom 29. Oktober 1993
über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen
Kraftfahrzeugen
(ABl. L 311 vom 14.12.1993, S. 1):
"
6.4. Bremsleuchten
6.4.9. Elektrische Schaltung: muß aufleuchten, wenn mindestens eine der
Betriebsbremsen betätigt wird."
Quelle:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 01:DE:HTML
unter Anhang II, 6.4. ff
Sinn oder Unsinn dahingestellt ...
Re: Bremslichtschalter vorne
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 8:24
von Bertel
Markus,
mit diesem Zitat hast Du lediglich die rechtliche Grundlage der Zulassungsbestimmung zitiert. Wenn aber ein Fahrzeug zur Erteilung der ABE zwei Bremslichtschalter hatte, will der Mann vom TÜV eben diese Sicherheitsausstattung funktionierend vorfinden. Vergleiche hierzu auch die Thematik Airbag in Mehrspurfahrzeugen.
Gruß
Bert
Re: Bremslichtschalter vorne
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 8:33
von Lippi
das ist Quatsch
Ist es tatsächlich nicht, denn:
RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES
vom 29. Oktober 1993
über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen
Kraftfahrzeugen
(ABl. L 311 vom 14.12.1993, S. 1):
"
6.4. Bremsleuchten
6.4.9. Elektrische Schaltung: muß aufleuchten, wenn mindestens eine der
Betriebsbremsen betätigt wird."
Quelle:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 01:DE:HTML
unter Anhang II, 6.4. ff
Sinn oder Unsinn dahingestellt ...
...ja eben!! also quatsch!
du hast ja zwei betriebsbremsen an dein mopped. sobald du eine betätigst muss etwas aufleuchten.
gruß
lippi
Re: Bremslichtschalter vorne
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 8:56
von PeJo
Hi
ich denke auch wenn die Gesetzlage evtl. etwas anderes sagt wird dich wohl kein TüV-Prüfer mit nur einem Funktionierenden Bremsbeleuchtungsschalter durchwinken.
Mit den Bremsen sind die ja extrem Pingelig.
Gruß Peter
Re: Bremslichtschalter vorne
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 9:20
von sixtyfour
Motorradfahren mit jederzeit funktionierendem Bremslicht macht immer Sinn. In jeder Situation und natürlich auch beim TÜV. Hat hier auch jeder gesagt und daran besteht natürlich kein Zweifel. Basta.
Es ging ja hier vertiefend nur um die Richtigkeit der Aussage, dass der Gesetzgeber das etwas freier bzw. wackelig geregelt hätte (erstaunlich genug

). Mir wurde z.B. das mit der Vorderrad-Bremse damals bei meinem Erstabnahme-Szenario auch gesagt. Und in der Tat ist im www viel widersprüchliches zu lesen. Es fahren wohl auch offenbar einige Motorräder, die herstellerseits keinen vorderen BLS hatten, mit TÜV Segen auf der Straße rum (SUZUKI DR). Man findet letztlich sogar Gesetzestexte, die sich so auslegen lassen, dass bei einer Zulassung vor 1.1.1988 gar kein Bremslicht Pflicht sei ...
§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern) tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.
Bert, hilf !
Re: Bremslichtschalter vorne
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 9:21
von Donnerolli
also mein Kumpel und Prüfer bei der Dekra würde mir nie den Stempel geben wenn nicht beide funktionieren!
Was für einen Sinn macht es wenn vorne nicht geht, ich voll in die Eisen gehe und dann mir einer hinten drauf donnert weil er nix gesehen hat??
Ich hab noch ne MT 01 und wenn ich da vorne voll ziehe da bremst es ungemein. Ich würde niemals losfahren wenn das nicht ginge und es riskieren abgeräumt zu werden. Das Rücklicht der XT hinten ansich ist ja schon ein Witz, mal orginal hin oder her, ich hab es mit LED aufgerüstet, da ich gerne auch im alltag mal fahre und nicht nur Sonntagsmittags bei Sonnenschein.
Also es muss alles funktionieren an einem Mopped egal was, sonst hab ich da eh keinen Spass dran und wenn nur die Hupe schon nicht geht ärgert es mich und ich mach solange rum bis es geht.
Re: Bremslichtschalter vorne
Verfasst: Sa Jun 22, 2013 15:23
von Bertel
Bert, hilf !
Markus,
ich bin nun kein Graukittel sondern habe auch nur berufsbedingt ein wenig Halbwissen über die Erteilung einer ABE. So habe ich das Verstanden:
Alle typprüfrelevanten Einrichtungen an einem Kraftfahrzeug, welche bei der Typprüfung zur ABE-Erteilung verbaut waren, müssen vorhanden sein, da sonst die ABE erlischt. Wenn am Fahrzeug Sicherheitseinrichtungen verbaut sind, welche zum Zeitpunkt der Erstzulassung (oder auch ABE-Erteilung, da bin ich mir nicht ganz sicher) nicht zwingend notwendig waren, kann man sich das Entfernen dieser in den Papieren durch Einzelabnahme eintragen lassen. Damit ist dann auch wieder die Betriebserlaubnis hergestellt.
Gruß
Bert