Beitragvon xtcie » Mo Jul 12, 2004 22:52
Hi,
brauchst nicht nur kein E-Prüfzeichen, sondern DARFST sogar (wenn ich mich meines alten Hobbies „StvZO“ recht entsinne) keines draufhaben.
Die meisten Yamahas und möglicherweise auch die anderen japanischen Hersteller hatten nämlich Kennziffern auf den Streuscheiben, die Inhalt der ABE waren. Somit keine Zubehörblinkgläser und keine anderen Rücklichter und auch kein anderer Scheinwerfer als solche, die in der allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführt waren.
Wenn ich mich recht erinnere, hat man Streuscheibenveränderungen in den frühen 80ern, ob mit oder ohne Wellenlinie eintragen lassen sollen.
Hin wie her, Du hast einen originalen Einsatz, der meiner Meinung zwar schon etwas "blind" sein dürfte, aber Bestandteil ebendeiner Zulassungsrichtlinie ist.
Also Mitsui anschreiben, zum Händler gehen und die Originalität bescheinigen lassen und bei Deinem Regierungspräsidium vorsprechen (aber unter Einhaltung rational strukturierter Argumentation und im „Erbsenzähler-outfit“), um den Vorschlag zu unterbreiten, kostenfrei eine erneute Bauteilprüfung durchlaufen zu dürfen und dafür auf die Einschlagung des Rechtsweges zu verzichten. Jeder Schriftsatz ist nämlich ein amtlicher Geschäftsvorgang, benötigt in seiner Gesamtheit rund 50 Minuten Bearbeitungszeit und man kann mit zwei bis drei Widersprüchen zu einem Rechtsvorgang den Apparat und vor allem die allerorts und neuerdings geforderte Effizienz des Beamtendaseins ganz nett lahm legen. Zudem nimmt jede Akte einen Platz im Schrank ein. Auch Amtspersonen und hier gerade die jüngeren übernachten nicht mehr auf ihren Aktenbergen. Rechtsschutzversicherung ist hier ebenfalls klar von Vorteil. Kann man einfach cooler und nachhaltiger argumentieren.Ich kenne den Sachverhalt Deines Prüfberichtes nicht, aber da ist doch bestimmt ein Streit vom Zaune zu brechen, und sei es nur bis zur Anhörung.
Das ist immer mein Reden: "Nirgendwo übt sich die freie Rede in streßbelasteter Umgebung besser als in einem Gerichtssaal."
Also nochmal: Deine Streuscheibe braucht ABE und das hat sie (nur??, aber mindestens) mit der typgeprüften Nummer von Yamaha.
Gruß xtcie