Tüv macht Ärger wegen des Scheinwerfers

In diesem Forum soll es um die Reparatur unserer XT gehen
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kib
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Tüv macht Ärger wegen des Scheinwerfers

Beitragvon kib » Mo Jul 12, 2004 17:35

Moin Leute
Ich war heute mit meiner 83er XT beim Tüv und wurde mit "erheblichen Mängeln" wieder nach Hause geschickt. Der Grund hierfür ist der originale Scheinwerfer meiner 500er. Links auf dem Glas steht ein "A" und rechts "NL". Nun habe ich mit diversen Teilehändlern und XT-Treibern telefoniert und siehe da, alle haben die gleichen Funzeln und keine Probs beim Tüv!

HILFE!!!!! :cry: :cry: :cry:

Was mache ich denn jetzt?????

Für hilfreiche Tips wäre ich Euch sehr dankbar.

MfG Karsten 8)
Alte Liebe rostet nicht......meine XT schon!!

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Beitragvon 77er Eintopf » Mo Jul 12, 2004 17:42

Hallo,
definier doch bitte mal genauer, was dein TÜVler zu bemängeln hat.
(Zu wenig "Lichtausbeute", Reflektor verrostet usw.) Denke schon, das alle Birnen gebrannt haben.:licht: :licht: :licht:
Gruß aus der Rhön
Bernd
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Beitragvon healer » Mo Jul 12, 2004 17:43

Ganz einfach: geh zu einem anderen Tüvi. der bei dem Du warst hat wohl 'nen Sprung in der Schüssel. Da gehen andere viel souveräner mit um.
Gruß vom
healer

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Beitragvon kib » Mo Jul 12, 2004 18:26

Moin Leute
Leider geht das nicht so einfach mit dem anderen Tüv, da meine Fzg-Daten jetzt gespeichert sind und der Mängel behoben werden muß!!

Der Tüv Mensch bemängelt das fehlende "E-Zeichen" das für eine Zulassung aut deutschen Strassen notwendig ist.
Der Scheinwerfer ist absolut i.O. und sogar richtig eingestellt!

Wo bekomme ich denn jetzt nur eine Funzel mit "E" her?????? :?: :?:

MfG Karsten 8)
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Beitragvon Willterm » Mo Jul 12, 2004 18:59

Normalerweise ist das egal ob die XT beim TÜV schon abgescpeichert is.Du kannst trotzdem zu einem anderen TÜV fahren am nesten zu DEKRA die beim TÜV haben meistens einen Sprung in der Schüssel.

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Beitragvon Pivovar » Mo Jul 12, 2004 22:07

auf meiner alten 6V-Lampe steht auch A und NL, und die war hier zugelassen - ich glaub das der komische Prüfer keine Ahnung hat was abgeht - bezahl nochmal die ganze Gebühr und meld´ dich wo anders zum TÜV an - der Fischkopp vom ersten mal wird dich nicht drüberlassen und bevor dir die Nerven wegen so einem durchgehen geh lieber den "leichten" Weg!
Diskutiere niemals mit Idioten. Die ziehen Dich auf ihr Niveau runter - und schlagen Dich dann durch Erfahrung.

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Beitragvon xtcie » Mo Jul 12, 2004 22:52

Hi,

brauchst nicht nur kein E-Prüfzeichen, sondern DARFST sogar (wenn ich mich meines alten Hobbies „StvZO“ recht entsinne) keines draufhaben.
Die meisten Yamahas und möglicherweise auch die anderen japanischen Hersteller hatten nämlich Kennziffern auf den Streuscheiben, die Inhalt der ABE waren. Somit keine Zubehörblinkgläser und keine anderen Rücklichter und auch kein anderer Scheinwerfer als solche, die in der allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführt waren.
Wenn ich mich recht erinnere, hat man Streuscheibenveränderungen in den frühen 80ern, ob mit oder ohne Wellenlinie eintragen lassen sollen.
Hin wie her, Du hast einen originalen Einsatz, der meiner Meinung zwar schon etwas "blind" sein dürfte, aber Bestandteil ebendeiner Zulassungsrichtlinie ist.
Also Mitsui anschreiben, zum Händler gehen und die Originalität bescheinigen lassen und bei Deinem Regierungspräsidium vorsprechen (aber unter Einhaltung rational strukturierter Argumentation und im „Erbsenzähler-outfit“), um den Vorschlag zu unterbreiten, kostenfrei eine erneute Bauteilprüfung durchlaufen zu dürfen und dafür auf die Einschlagung des Rechtsweges zu verzichten. Jeder Schriftsatz ist nämlich ein amtlicher Geschäftsvorgang, benötigt in seiner Gesamtheit rund 50 Minuten Bearbeitungszeit und man kann mit zwei bis drei Widersprüchen zu einem Rechtsvorgang den Apparat und vor allem die allerorts und neuerdings geforderte Effizienz des Beamtendaseins ganz nett lahm legen. Zudem nimmt jede Akte einen Platz im Schrank ein. Auch Amtspersonen und hier gerade die jüngeren übernachten nicht mehr auf ihren Aktenbergen. Rechtsschutzversicherung ist hier ebenfalls klar von Vorteil. Kann man einfach cooler und nachhaltiger argumentieren.Ich kenne den Sachverhalt Deines Prüfberichtes nicht, aber da ist doch bestimmt ein Streit vom Zaune zu brechen, und sei es nur bis zur Anhörung.

Das ist immer mein Reden: "Nirgendwo übt sich die freie Rede in streßbelasteter Umgebung besser als in einem Gerichtssaal."

Also nochmal: Deine Streuscheibe braucht ABE und das hat sie (nur??, aber mindestens) mit der typgeprüften Nummer von Yamaha.

Gruß xtcie

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Beitragvon Niklas » Mo Jul 12, 2004 23:26

Hi,

hatte das Problem mal mit einer alten CB 250 K, die ich aus Holland importiert hatte. Da stand auch NL drauf und der TÜV-Fuchs sagte "Klar, NL steht für die Niederlande"! Boooooooh, sowatt von keine Ahnung,der Kerl. Konnte ihn dann überzeugen, daß die alten Japsen keine E-Nummern haben, kam dann aber trotzdem nicht durch, weil die Kiste seiner Meinung nach zu laut war. Irgendwas mußte der ja finden. Eine Woche später bin ich zum wieder zum TÜV gegurkt, ein andere Ingenieur war da und schüttelte nur mit dem Kopf! ZACK - und meine CB hatte eine Ganzabnahme. Kommt oft auf die Herren dort an.

Nochmal zum Thema anderer TÜV. Du kannst mit dem Mängelbericht zu jeder andern Prüfstelle gehen, es sei denn, Du brauchst (oder vielmehr Dein Moppet) eine Ganzabnahme. Das kann man in den alten Bundesländern nur beim TÜV, in den Neuen nur bei der DEKRA machen! Aber brauchst Du ja nicht! Viel Glück, klappt schon!!!!!!! :lol: :D :D

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Beitragvon 77er Eintopf » Mo Jul 12, 2004 23:55

Hallo, ruf doch mal in Neuß bei Yamaha Deutschland an und verlange die Homologationsabteilung. Schildere deinen Fall und die helfen dir bestimmt weiter. Hatte früher mal öfters was mit denen zu tun und die waren oimmer kompetent und freundlich.
Rufnummern anbei.

Telefon: +49 (0) 2131 2013 0
Telefax: +49 (0) 2131 2013 300
Gruß aus der Rhön
Bernd
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Beitragvon bychi » Di Jul 13, 2004 1:57

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Beitragvon carsten » Di Jul 13, 2004 9:24

Hi Kib,

ich bin PI bei der KÜS, unseren Leitspruch habe ich oben `reingeschrieben, fahre einfach zur nächsten KÜS-Prüfstelle, Adresse findest Du in den Gelben Seiten etc, es sind alles kleine und wirklich sympathische Ingenieurbüros, nimm den Mängelbericht mit und lass eine Nachkontrolle machen - du wirst Erfolg haben!
Ich bin leider nur im Norden (HH, Niedersachsen) tätig, sonst hätte ich dir praktisch helfen können.

Gruß Carsten

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Beitragvon Hiha » Di Jul 13, 2004 10:06

Bevor ich auch nur einen einzigen Cent zusätzlich ausgäbe, sperrte ich das Moped auf der Kontrollspur mit dem Lenkschloss ab und ließe mir dem Deppen seinen Vorgesetzten geben.
Solche Arschlöcher sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass Statistiken in Umlauf geraten wo behauptet wird dass "20% aller Fahrzeuge ... erhebliche Mängel" hätten, weil z.B. ein winz-Steinschlag am Seitenfenster rechts hinten oder Flugrost auf der Felge zu bemängeln ist.
Dank der Unfähigkeit solcher "Ingenieure", die ohne fremde Hilfe nur schwer bis 3 zählen können... Ach was, mein magengeschwür platzt gleich auf. Ich lass es besser.

Viel Erfolg bei der Beschwerde,

Hans

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Beitragvon zottel » Mi Jul 14, 2004 8:33

Oh man, und ich dachte ich hätte Probleme wegen metrischer Reifenangaben.

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Beitragvon Michael W. » Mi Jul 14, 2004 12:27

Hallo,

dieses TÜV-Problem mit dem fehlenden Buchstaben auf dem Scheinwerfer hatte ich auch schon gehabt. :(

Bei mir gab es nur einen Eintrag unter "geringe Mängel" :)
Gruss
Michael

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Beitragvon bychi » Mi Jul 14, 2004 18:16

hi Kib,
habe auch nochn orginolen reflektor hat ebenfalls links n a und rechts n nl.
hatte damit noch nie probleme-tüv- prüfer wechseln.
bychi


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