Ohne Typenschild in Deutschland registrierbar ?

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Horbo
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Ohne Typenschild in Deutschland registrierbar ?

Beitragvon Horbo » Do Nov 19, 2009 13:57

Hallo zusammen, ich habe ein ganz komisches Problem. Habe leider eine XT500 gekauft ohne angenietetes Typenschild und die Seriennummer offenbar(sehe ich erst jetzt) ausgeschliffen und eine Nummer neu eingeschlagen. Papiere lauten auf diese Nummer, dachte ich ist alles OK. Nun höre ich in CH TÜV völlig aussichtslos, sowas akzeptieren wir nicht...? Wird das oder hat das der TÜV in Deutschland so abgenommen ? Nun habe ich da ein Moped womit ich höchstens auf der Wiese rum ackern darf und für YouTube ein Filmchen drehen....... :cry: .
Zuletzt geändert von Horbo am Mo Nov 30, 2009 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
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? Wer hat mich auf seiner frisch in GB gekauften XT500 auf dem Flugplatz von Mykonos ca. 1978 fahren lassen ?

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Hendrik ohne XT
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Re: Ohne Typenschild in Deutschland registrierbar ?

Beitragvon Hendrik ohne XT » Do Nov 19, 2009 16:17

Ich hatte ein ähnliches Problem, hab mir nen Rahmen mit Brief für kleines Geld besorgt und auf den Rahmen meine XT aufgebaut, was anderes wird Dir wohl auch nicht übrig bleiben....

OK ist das nur, wenn der TÜV die neue Nummer mit Prüfstempel (Schlagzeichen) am Anfang und Ende gekennzeichnet hat und das auch so in den Papieren steht, dann hat das Moped einen Austauschrahmen, z.B. nach einem Unfall bekommen

caferacer
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Re: Ohne Typenschild in Deutschland registrierbar ?

Beitragvon caferacer » Do Nov 19, 2009 19:26

Müßte doch eigentlich auch so klappen, indem Du Dir ein Typenschild mit passenden Nummern annietest. Wenn Du Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg besorgst, dürfte das denke ich auch in der Schweiz kein Problem sein. Ansonsten mal den Peter (xt500.ch) fragen.
Grüße
Thomas
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xtmac
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Re: Ohne Typenschild in Deutschland registrierbar ?

Beitragvon xtmac » Mi Dez 02, 2009 23:00

Ich gab auch mal meinen Senf dazu... so als Fachmann.

Ich würde sagen, an dem Rahmen ist was getrickst...
In Deutschland kann man u.U. einen anderen Rahmen als Tauschrahmen verwenden, dann muß die Fahrgestellnr. aber lesbar durchkreuzt werden und die neue/alte nebendran eingeschlagen werden.
Das ganze wird in die Papiere eingetragen. "m. Tauschrahmen FIN 1U6-12345 lesbar durchkreuzt"
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung macht es in der Schweiz sicher auch nicht einfacher, da die eine belegte "Erstinverkehrsetzung" wollen und die MFK noch pingeliger ist als der TÜV...

Also am Besten einen anderen Rahmen mit Papieren besorgen...Vielleicht hat Peter ja noch einen übrig :D


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