heute beim TÜV angerufen wg. Umbaueintragung und nebenher gefragt, ob da nicht der Passus "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" in den neuen Papieren (Wiederzulassung 10/05) wieder gestrichen werden könnte. War im alten Brief schließlich auch nicht drin und erschien - hokuspokus - erst bei der Erstellung der neuen Papiere. Die Dame am Schalter der Kfz-Zulassungsstelle seinerzeit im Oktober: "Da könne mer auch nix mache, das krigge mer vom KBA so innen Kombuder..."
Der TÜV-Ing. heute: "ne, geht nicht, mit dem neuen Zulassungsgefutzel kommt da der Standarddatensatz, den man nicht mehr ändern kann."
Ich: "Na, dann fahre ich ja wohl mit erloschener Betriebserlaubnis, mal abgesehen davon, dass es die ollen Kamellen eh' nicht mehr gibt"
Er (lacht): "Kann man tatsächlich so sehen, kann man aber nix machen, nur davon ausgehen dass, wenn es kracht, jedem Sachverständigen klar sein sollte, dass moderne Reifen besser sind als die Vorgeschriebenen"
Tja, willkommen bei den Illegalos ... fehlt nur noch, dass ihr auch noch Musik auf CDs brennt ...

ich raff's nicht, es ist Kasperltheater und ich bin mitten drin *kopfschüttel*
P.