Hallo,
so, seit einem Jahr hier auf Sardinien, wir haben das Gröbste geschafft.
Jetzt noch eine weitere bürokratische Hürde für die Zulassung der XT hier in Italien. Zum Hintergrund, wenn man "residente" gemeldet ist, hat das einige Vorteile, aber einen entscheidenden Nachteil, du darfst nach 6 Monaten nicht mehr mit einem "ausländischen" KFZ fahren.Klingt doof, ist auch so. Vor allem weil die Behörden hier dann die EG Übereinstimmungserklärung auch in deutsch akzeptieren, die deutschen Fahrzeugpapiere aber nicht. Und drinne steht ja das Gleiche,Gesamtgewicht blabla, länge blabla, Cavalli (PS) blabla...
Also, konkret brauche ich eine EG Übereinstimmungserklärung für meine XT500 Baujahr 1986. Im Italienischen heisst das scheda technica oder auch COC. Bei Yamaha Italia möchte ich noch nicht anfragen da es wohl ziemlich teuer ist. Hat jemand von Euch solch ein Dokument als scan oder pdf?
Den Luciano hab ich auch schon angeschrieben, aber noch nichts gehört.
Liebe Grüße aus Olbia, Sardinien
Michael
Benötige EG Übereinstimmungserklärung für XT500 Baujahr 1986
- lafayette
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Re: Benötige EG Übereinstimmungserklärung für XT500 Baujahr 1986
sorry, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist gemeint.....
- Frank M
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Re: Benötige EG Übereinstimmungserklärung für XT500 Baujahr 1986
https://www.yamaha-zentrum-duesseldorf. ... Fragen.htm
CoC-Dokument oder Betriebserlaubnis
Die Yamaha Motor Deutschland GmbH ist berechtigt, für alle von ihr importierten Fahrzeuge, neue Fahrzeugdokumente in Form einer Zweitschrift zu erstellen. Der Fahrzeughalter benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle - versehen mit der vollständigen Fahrgestellnummer, Dienstsiegel, Datum und Unterschrift. Die Bescheinigung besagt, dass das Fahrzeug weder aus technischen Mängeln noch aus sonstigen Gründen aus dem Verkehr gezogen wurde, und dass gegen die Ausstellung einer Zweitschrift keine Bedenken bestehen.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei einem autorisierten Yamaha-Vertragshändler einzureichen.
CoC-Dokument oder Betriebserlaubnis
Die Yamaha Motor Deutschland GmbH ist berechtigt, für alle von ihr importierten Fahrzeuge, neue Fahrzeugdokumente in Form einer Zweitschrift zu erstellen. Der Fahrzeughalter benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle - versehen mit der vollständigen Fahrgestellnummer, Dienstsiegel, Datum und Unterschrift. Die Bescheinigung besagt, dass das Fahrzeug weder aus technischen Mängeln noch aus sonstigen Gründen aus dem Verkehr gezogen wurde, und dass gegen die Ausstellung einer Zweitschrift keine Bedenken bestehen.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei einem autorisierten Yamaha-Vertragshändler einzureichen.
- lafayette
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Re: Benötige EG Übereinstimmungserklärung für XT500 Baujahr 1986
Hi,
danke schonmal für die Antwort.
Also, der maskierte Mensch hinter dem Schalter meinte, es genügt ihm eine Yamaha-Dokumentation aus der er die Daten entnehmen kann.
Das könnte irgendeine Betriebserlaubnis für eine XT500 Baujahr 86 sein. Hauptsache Yamaha steht auf dem Briefkopf.
Hier in Italien gibt es dann den neuen TÜV, völlig neue Papiere etc.
Irgendwelche Unbedenklichkeitserklärungen deutscher Behörden interessieren hier niemanden, wie oben beschrieben wird ja nicht mal der dt. Fahrzeugschein Teil 1 versucht zu verstehen, da steht ja alles hinten drauf an Daten. Und ein sardischer Yamaha Händler mit einem deutschen Dokument....... vergiss es.
Wenn jemand eine ABE hat für das Baujahr würde mich das hier sehr weiterbringen,
Cari saluti,
Michael
danke schonmal für die Antwort.
Also, der maskierte Mensch hinter dem Schalter meinte, es genügt ihm eine Yamaha-Dokumentation aus der er die Daten entnehmen kann.
Das könnte irgendeine Betriebserlaubnis für eine XT500 Baujahr 86 sein. Hauptsache Yamaha steht auf dem Briefkopf.
Hier in Italien gibt es dann den neuen TÜV, völlig neue Papiere etc.
Irgendwelche Unbedenklichkeitserklärungen deutscher Behörden interessieren hier niemanden, wie oben beschrieben wird ja nicht mal der dt. Fahrzeugschein Teil 1 versucht zu verstehen, da steht ja alles hinten drauf an Daten. Und ein sardischer Yamaha Händler mit einem deutschen Dokument....... vergiss es.
Wenn jemand eine ABE hat für das Baujahr würde mich das hier sehr weiterbringen,
Cari saluti,
Michael
- Frank M
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Re: Benötige EG Übereinstimmungserklärung für XT500 Baujahr 1986
den obigen Text vom Yamaha Zentrum verstehe ich eher so, dass du dir von der deutschen Zulassungsstelle eine Bescheinigung besorgst in der steht, dass dein Moped nicht geklaut, defekt oder sonstwas ist. Diese Bescheinigung reichst du bei einem deutschen Yamaha Händler ein und der besorgt dir damit dann das CoC-Dokument bei Yamaha.
- lafayette
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Re: Benötige EG Übereinstimmungserklärung für XT500 Baujahr 1986
Danke Frank,
aber in absehbarer Zukunft komme ich nicht mehr nach D.
Ich brauche eine kleine Lösung hier in Italien und frag mich mal in den italienischen Foren rum.
Aber wenn jemand zufällig einen Scan einer ABE hat und weiterleiten möchte wäre das fein.
Ciao e stammi bene
Michael
aber in absehbarer Zukunft komme ich nicht mehr nach D.
Ich brauche eine kleine Lösung hier in Italien und frag mich mal in den italienischen Foren rum.
Aber wenn jemand zufällig einen Scan einer ABE hat und weiterleiten möchte wäre das fein.
Ciao e stammi bene
Michael
- TT Georg
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Re: Benötige EG Übereinstimmungserklärung für XT500 Baujahr 1986
HMH, man müsste also hier unter uns jemanden finden, der ne xt500 in france oder Italia gekauft hat und da das COC Papier dabei war...
Jean Jean?
Jean Jean?
Wenn mir als 18jähriger im Jahr 1988 gesagt hätte, das ich dieses 40 Jahre alte Moped fahren soll um cool zu sein, dann haetten ich wohl ganz brav den Mittelfinger gehoben und auf den hobeln aus 1948 gezeigt. Vergiss es.
- xtrack
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Re: Benötige EG Übereinstimmungserklärung für XT500 Baujahr 1986
Hallo lafayette,
da sollte die Gemeinde XT500.it
dir eigentlich weiterhelfen können.
Oder der Club UFFICIALE.
Viel Glück
xtrack
da sollte die Gemeinde XT500.it
dir eigentlich weiterhelfen können.
Oder der Club UFFICIALE.
Viel Glück
xtrack
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