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Sebering

Verfasst: Do Mai 19, 2011 14:11
von Norbert.63
Hallo, habe auf meiner 89 XT einen Sebering-Auspuff!
jetzt hatte ich gelesen das
" In der ABE steht, dass man zu Sportzwecken den Schalldämpfer herausschrauben darf"
Schalldämpfer ist damit die Flöte gemeint???
Habe bei mir die eine Schraube am ende heraus gedreht, jedoch hängt die Flöte darin richtig fest!
Habt ihr eine Idee wie die am besten raus geht!!!
Kann ich ohne Flöte fahren, oder gibt es da eine andere die etwas kerniger klingt!
Desweiteren habe ich eine 230 Düse im Vergaser, mit offenem Ansaugstutzen.
Bekomme ich die mehr PS eingetragen??
Was mir lieber wäre wegen dem Versicherungsschutz!!

Danke
Norbert

Re: Sebering

Verfasst: Do Mai 19, 2011 14:34
von Yochen
Die Flöte kannst du mit einigen Gewackel sicher rauskriegen. Läuft ohne deutlich besser, macht nen Höllenradau und viel Spass, kann aber richtig teuer werden, falls die schwarze Garde dich erwischt. Ein wenig Sound-engeneering mit nem Bohrer kann was bringen, ist aber nichts halbes und nicht ganzes.

Re: Sebering

Verfasst: Do Mai 19, 2011 17:27
von Lego_Bagger
Die Flöte kannst du mit einigen Gewackel sicher rauskriegen. Läuft ohne deutlich besser, macht nen Höllenradau und viel Spass, kann aber richtig teuer werden, falls die schwarze Garde dich erwischt. Ein wenig Sound-engeneering mit nem Bohrer kann was bringen, ist aber nichts halbes und nicht ganzes.
Ich habe mich letztlich schon mal gefragt, wie es zu erklären ist, das Quads im Vergleich zur XT einen Höllenradau machen
dürfen. Wenn bei uns davon 3-4 durch die Strassen knattern wackelt da schonmal das Dach (mal abgesehen davon,
daß mir die Dinger im Strassenverkehr ein wenig albern vorkommen).

PS: Wie hoch ist eigentlich die Unkostenpauschale für Mit-Ohne-Flöte-Fahren bei der Rennleitung?

Re: Sebering

Verfasst: Do Mai 19, 2011 20:20
von Bertel
PS: Wie hoch ist eigentlich die Unkostenpauschale für Mit-Ohne-Flöte-Fahren bei der Rennleitung?
Ich habe mal im aktuellen Katalog nachgeschlagen.
1. Die faire Variante: Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR (Aber Herr Wachmeister, die muss ich eben erst verloren haben :wink: )
2. Die wahrscheinliche Variante: Fahren ohne gültige ABE ist eine Ordnungswidrigkeit nach Tatbestand Nr. 108 des Bußgeldkataloges. Es werden 50 € fällig und es gibt 3 Punkte.

Gruß
Bert