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Ochsenaugen, wann TÜV konform??
Verfasst: Sa Nov 14, 2009 13:31
von Lippi
moin,
weiß jemand ab bzw. vor welchem bj. die ochsenaugen am lenker ohne zusatzblinker zulässig sind. ich meine mich erinnern zu können, dass es da ne abstufung gab.
thx
lippi
Re: Ochsenaugen, wann TÜV konform??
Verfasst: Sa Nov 14, 2009 14:29
von caferacer
Servus lippi,
also ich habe auch die Ochsenaugenblinker an der XT 81. Alle bisher befragten TÜV Prüfer sagten eigentlich das Selbe. Egal welches Baujahr, ohne zusätzliche hintere Blinker geht da garnichts. Früher war es umgekehrt, da durfte man, wenn vorne Ochsenaugen montiert waren, hinten keine zusätzlichen Blinker anbringen. Wichtig ist natürlich, daß die Blinkergläser E geprüft sind.
Grüße
Thomas
Re: Ochsenaugen, wann TÜV konform??
Verfasst: Sa Nov 14, 2009 16:31
von Bertel
Hallo Lippi,
ich hatte mal vor ca. 2 Jahren etwas Zeit auf der Motorradprüfbahn meines TÜV in Erwartung des Graukittels verbringen dürfen und mich dort mit deren Spickzettel befassen können. Eine Sache habe ich mir von selbigem abgespeichert, weil ich dies noch an meiner XJ900N vorhabe. Ochsenaugen sind ohne hintere Blinker zulässig bis BJ 86 (was exakt bei meiner XJ gegeben ist). Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Ochsenaugen als Richtungsanzeiger für vorn und hinten geprüft sind. Dies gilt auf alle Fälle für die teuren von Hella. Also aufpassen mit den billigen Teilen von Tante Luise & Co. Ebenfalls muss der Lenker breit genug sein, damit der Fahrer die Blinker nach hinten nicht abdeckt, das ist bei meiner XJ noch nicht gegeben weshalb ich es auch noch nicht umgesetzt habe. Aber bei der XT ....
Gruß
Bert
Re: Ochsenaugen, wann TÜV konform??
Verfasst: Sa Nov 14, 2009 16:40
von caferacer
Also ich habe es damals den Jungs vom TÜV so abgenommen und nicht weiter recherchiert.
Bei luise habe ich gerade Folgendes gefunden:
Tipps rund um den TÜV, da steht auch das Thema Ochsenaugen drinn. Allerdings habe ich jetzt nichts gefunden, daß e geprüfte Ochsenaugen eingetragen werden müssen - vor Bj 87
http://www.louis.de/shop/zusatz/anl/TUE ... 8_2007.pdf
Also was haben die Grau/Blaukittel da nur wieder erzählt? Habe den TÜV Marathon dieses Jahr schon hinter mir, aber Ihr könnt sicher sein, ich werde diese Hinweise vom TÜV Hanse ausdrucken und beim nächsten Besuch mitnehmen
Grüße
Thomas
Re: Ochsenaugen, wann TÜV konform??
Verfasst: Sa Nov 14, 2009 20:05
von Lippi
supi, 01.01.87 ist dann wohl das zauberdatum, ab welchen zusattzblinker hinten erforderlich sind...
thx für die info
Re: Ochsenaugen, wann TÜV konform??
Verfasst: Sa Nov 14, 2009 20:35
von seefreedo
Moin
Bei der Maschine die ich aktuell fahre (EZ: 13.03.87) sind am 05.06.01 Lenkerendenblinker mit Sonderlenker Tommaselli eingetragen worden.
Bei der Wiederzulassung mit einhergehender TÜV-Prüfung (ohne zusätzliche Blinker hinten und ohne Mängel) am 09.04.09 ist alles in die neuen Papiere übernommen worden

.

Matthias
Re: Ochsenaugen, wann TÜV konform??
Verfasst: So Nov 15, 2009 22:17
von Gast
Hallo xt-lippi,
ich habe gerade vor zwei Wochen beim TÜV hier in Berlin
meine XT500 BJ1984 zum abnehmen gehabt.
Verbaut sind die Lenkerendblinker von Tante Luise.
War keine Problem, sind für vorn und hinten zugelassen und haben E nummer.
Blinker haben Halogenbirnen und sind bei 12 Volt sehr hell.
Praktisch nicht zu übersehen.
Eingetragen ohne hintere Blinker.
Also nur Mut.
Ist auf jedenfall ne optische Verbesserung.
Grüße aus Xberg
Jörg
Re: Ochsenaugen, wann TÜV konform??
Verfasst: So Nov 15, 2009 22:20
von Thruxt
Hallo xt-lippi,
ich habe gerade vor zwei Wochen beim TÜV hier in Berlin
meine XT500 BJ1984 zum abnehmen gehabt.
Verbaut sind die Lenkerendblinker von Tante Luise.
War keine Problem, sind für vorn und hinten zugelassen und haben E nummer.
Blinker haben Halogenbirnen und sind bei 12 Volt sehr hell.
Praktisch nicht zu übersehen.
Eingetragen ohne hintere Blinker.
Also nur Mut.
Ist auf jedenfall ne optische Verbesserung.
Grüße aus Xberg
Jörg
Hab ich doch glatt vergessen mich anzumelden und als Gast geschrieben.
Naja das Alter läßt grüßen.
Jörg
Re: Ochsenaugen, wann TÜV konform??
Verfasst: Mo Nov 16, 2009 7:25
von caferacer
Tja das Eine sind wohl die gesetzlichen Bestimmungen und das Andere deren Auslegung.
Gratuliere
Thomas