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Einzelabnahme mit Leistungsmessung §21 StVZO

Verfasst: Di Mai 19, 2009 10:02
von Pinnebär
Moin,
es ist ja ein offenes Geheimnis, dass der ein oder andere son büschn was am Motor optimiert hat. Anderer Ansaugstutzen, LuFi, Ritzel, Nockenwelle, Flowbench, Ventildurchmesser, Flachschiebervergaser, Krümmer, Bohrung, Hub, Kurbelwelle wuchten... etc pp.
Das sind ja alles Maßnahmen, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen, und im Falle eines Unfalls ist mit erheblichen Ärger zu rechnen. (bis zur Weigerung der Haftpflichtversicherung, den Schaden zu zahlen)
Soweit, so klar.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Maschine im modifiziertem Zustand dem TÜV vorzustellen, die Änderungen begutachten zu lassen, eine Leistungsmessung vorzunehmen und das Ganze dann eintragen zu lassen. (Weiß nicht, ob das so heiß, jedenfalls wird die Schlüsselnummer geändert) und man darf dann legal fahren.
--> Hat das mal einer von Euch machen lassen? Welche Erfahrung habt Ihr damit gemacht? Was kostet der Spaß? Wie aufwändig (anstrengend) ist die Rennerei, bis man alles beisammen hat? Gibt es Änderungen, die man ums Verrecken nicht legalisiert bekommt? :gruebel:

Re: Einzelabnahme mit Leistungsmessung §21 StVZO

Verfasst: Di Mai 19, 2009 10:29
von Hiha
Kurbelwelle wuchten...Maßnahmen, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen,
Naja. Das jetzt grad nicht.

Es gibt genug Leute die das haben machen lassen. Bei uns kosten ein paar messungen am Leistungsprüfstand zwischen 20.- und 50.- je nach Andrang. Meistens kann man für 50.- schon mehrere Stunden spielen, und verschiedene Auspuff/Ansaug/Düsenkombinationen testen.
Wie gehabt: Such Dir einen TüffINGENIEUR und besprich das vorher mit ihm..

Gruß
Hans

Re: Einzelabnahme mit Leistungsmessung §21 StVZO

Verfasst: Di Mai 19, 2009 11:33
von Theo
Moin,
es ist ja ein offenes Geheimnis, dass der ein oder andere son büschn was am Motor optimiert hat. Anderer Ansaugstutzen, LuFi, Ritzel, Nockenwelle, Flowbench, Ventildurchmesser, Flachschiebervergaser, Krümmer, Bohrung, Hub, Kurbelwelle wuchten... etc pp.
Das sind ja alles Maßnahmen, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen, und im Falle eines Unfalls ist mit erheblichen Ärger zu rechnen. (bis zur Weigerung der Haftpflichtversicherung, den Schaden zu zahlen)
Soweit, so klar.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Maschine im modifiziertem Zustand dem TÜV vorzustellen, die Änderungen begutachten zu lassen, eine Leistungsmessung vorzunehmen und das Ganze dann eintragen zu lassen. (Weiß nicht, ob das so heiß, jedenfalls wird die Schlüsselnummer geändert) und man darf dann legal fahren.
--> Hat das mal einer von Euch machen lassen? Welche Erfahrung habt Ihr damit gemacht? Was kostet der Spaß? Wie aufwändig (anstrengend) ist die Rennerei, bis man alles beisammen hat? Gibt es Änderungen, die man ums Verrecken nicht legalisiert bekommt? :gruebel:
Moin Oliver,

ich habe seinerzeit mal eine XT umgebaut und sehr umfangreiche Fahrwerksänderungen inkl. leistungsstärkeren Motors eintragen lassen. Dazu gehörte die "normale Sichtprüfung", eine Leistungsmessung, eine Geräuschmessung und ein einstündiger Fahrtest. Habe ich bei Herrn Dieckmann (jetzt in Rente) in Norderstedt machen lassen. Der ganze Spaß inklusive aller Nebenkosten hat DM 800 gekostet.
Geht auch heute noch - fahr nach FL! Aber schnack das vorher mit den Jungs ab - das kommt gut!

Gruß
Theo

Re: Einzelabnahme mit Leistungsmessung §21 StVZO

Verfasst: Di Mai 19, 2009 11:47
von swba65
Ich habe seinerzeit alle Eintragungen in Flensburg machen lassen. Ging problemlos. Ich musste die Maschine nur zwei Tage, zwecks ausgiebiger Probefahrt des Prüfers, dort lassen.

Aber alles eine Sache der Absprache. Gekostet hat es mich 250 Euro, wenn ich mich recht erinnere.

STEPHAN