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Abstand Blinker vorn zueinander und zum Scheinwerfer

Verfasst: Mi Aug 02, 2006 13:31
von orange
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es eine vorschrift gibt, die darauf hinweist, wie weit blinker auseinanderstehen müssen. mich würde der abstand zueinander und auch der abstand vom scheinwerfer interessieren....

hoffe es ist verständlich was ich meine. der abstand quer zur fahrtrichtung .... :wink:

danke und gruß

florian

Re: Abstand Blinker vorn zueinander und zum Scheinwerfer

Verfasst: Mi Aug 02, 2006 14:28
von Torsten
Hallo orange,

Beleuchtung
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Vorne:
Vorgeschrieben:
- 1 kombinierter Scheinwerfer Fernlicht/Abblendlicht,
- Begrenzungslicht (Standlicht - nur bei EG-Zulassung). Höhe 500-1200 mm.
- Fahrtrichtungsanzeiger: 240mm bis 1000mm auseinander (Ochsenaugen!), Höhe 350-1500mm.
Vorne möglich:
-1 zusätzlicher Nebelscheinwerfer. Nicht höher als Fern/Abblendlicht.
Standlicht. (Wenn nicht wg EG schon vorhanden).
-1 zusätzlicher Fernscheinwerfer (nur StVZO).
-2 Fern/Abblendlicht- bzw. Nebelscheinwerfer symmetrisch zur Fz.- Mittelachse ineinandergebaut (nur EG). Neuerdings sind bei 4 - rädrigen KFZ sogenannte "Tagfahrleuchten" zulässig. Diese machen bei Motorädern wg. des ständig zu benutzenden Abblendlichtes keinen Sinn. (Noch) nicht zulässig.

Hinten:
Vorgeschrieben:
-Schlussleuchte: Höhe 250-1500mm
-2 Blinker: 350-1500 mm Höhe, min. 180 mm auseinander.
-1 Bremsleuchte. 250-1500 mm.
-1 Kennzeichenleuchte.

Zulässig:
-2 Schlussleuchten, symmetrisch nebeneinander.
-2 Bremsleuchten, symmetrisch nebeneinander.
-2 Nebelschlussleuchten, symmetrisch.

Seitlich möglich:
-Seitl. Reflektoren, je 1 oder 2, nach StVZO reflektierende Streifen auf den Reifen.

Have A Nice Day
Torsten

Verfasst: Mi Aug 02, 2006 14:32
von toadfoot
Hallo zusammen,

da war doch noch was mit mind. 10 cm Abstand zw. Blinker und Scheinwerfer.... 8)

Allgemein nützlicher link: StVZO

Verfasst: Mi Aug 02, 2006 16:03
von Aquanaut
Gucksu:

http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#54

Einziger Nachteil dieser sehr guten site:

Es steht stets der aktuelle Bestimmungsstand dort, nicht der beim Erstzulassungsdatum gültige (der relevant ist).

Kick it!

Aquanaut

Verfasst: Mi Aug 02, 2006 17:49
von orange
waooh.... jungs, ihr seid klasse. vielen dank für die info... :gut: