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TTüv

Verfasst: Do Jun 01, 2006 16:01
von steamhammer
Hoppla,

heut' fiel's mir wieder ein: TÜV war im Februar fällig.....oje.

Schnell mal Kennzeichen und Spiegel wieder drangeschraubt und telefoniert, ob ich mal eben schnell vorbeischauen kann. "Jo, komm mal. Aber beeil Dich. Hab' nicht so lange Zeit....." Gut, ich hab' auch keine Zeit, deswegen hab' ich alle nicht ganz originalen Zutaten einfach dran gelassen.

"Ach, ne XT." (Nö, falsch. Aber laß mal....)

"Kettensatz sieht ja gut aus." (Jetzt aber nicht die Zähne zählen...)

"Die blinkt ja richtig." (Klar, was bleibt ihr übrig, mit 8 Watt Powerlampen und Gläsern, die nicht durch eine Prüfschlange getrübt werden...)

"Bremslicht Fußbremse geht nicht. Ah, da ist ja auch kein Schalter vorgesehen." (Stimmt auffällig....)

"Fahr mal hier hoch und runter und brems ein paar Mal. Aber vorsichtig!"
(logisch, kann gar nicht anders....)

"Ich hab' nicht gesagt, daß das Vorderrad blockieren soll...."
(da war eine plötzliche Glatteisstelle.....)

"Schön, daß die so schön klingt und garnicht laut ist. Manche fahren da ja Auspuffanlagen....." (klar, die verglüht ja auch fast, mit nur 4 Scheibchen...)

"Was hast Du denn da für Reifen? Die sind ja schön gleichmäßig angefahren. Aber vorne hat er metrische Größenangabe. Ach das paßt schon...." (Jawoll, genau so sehe ich das auch....)

"Nette Dämpfer. Das ist doch mal was ordentliches." (Schluck... Ja, natürlich....)

"Schöne Sache, mal keins von den modernen PS-Monstern zu prüfen. Das ging doch ganz einfach und alles ist in bester Ordnung." "Ja, genau! Ist doch schön, wenn man solch' altes Eisen im Originalzustand erhalten darf. Danke!"

Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder :D


Gruß.........Steffen

p.s.: Text in Klammern waren unausgesprochene Gedanken :wink:

Verfasst: Do Jun 01, 2006 16:11
von motorang
(DANKE) fehlt noch ...

gell ? :D

Gryße!
Andreas, der motorang

Verfasst: Do Jun 01, 2006 16:58
von healer
Klasse Steffen, Glückwunsch!

Manchmal muss man eben nur das Glück haben an den richtigen Prüfer zu geraten.
Dass er aus dem fehlenden Fussbremslicht keine Aktion gemacht hat, ist baujahrabhängig? Hab mal was gehört, dass man bis zu einem bestimmten Bj gar kein Bremslicht braucht, konnte das aber nicht Recht glauben. Was sagt unser Gast dazu? Alles Märchen?

Gruss vom
healer

Verfasst: Do Jun 01, 2006 17:21
von steamhammer
@motorang: Ich hab' ganz lieb "DANKE" gesagt. Man soll aber nicht überschwänglich werden. Zumindest nicht, bevor die Plakette klebt und der Prüfbogen in der Tasche steckt.... :D

@Healer: Der Prüfer kannte mich schon. Er hat auch alles wirklich wichtige geprüft, so soll's sein. Aber welcher Prüfer weiß schon genau, was an solch einer alten Möhre verbaut sein muß. Noch dazu, wenn es sich um ein Modell handelt, das nie für den deutschen Markt bestimmt war und per Einzelabnahme erstmals zugelassen wurde.

Zu dem Bremslicht: es genügt tatsächlich, wenn ein Schalter vorhanden ist und funktioniert. Paradox ist, daß meine 64er Kuh zwar tatsächlich kein Bremslicht haben muß (sie hat es aber), aber Blinker vorgeschrieben sind (ab Bj. '62, wenn ich mich Recht entsinne). Bei der damaligen Vollabnahme hab' ich den Prüfer nach dem Sinn dieser Vorschrift gefragt. Er hat nur mit den Achseln gezuckt..... Ab welchem Bj. ein Bremslicht Vorschrift ist, weiß ich nicht genau. Irgendwann ab '80. Aber was dran ist, muß funktionieren :wink:

Gruß......Steffen

Verfasst: Do Jun 01, 2006 17:50
von Fidi
Na wenn das kein ordentlicher Sommer-
anfang ist, dann weiß ich's auch nicht.....
und das mit dem Wetter kommt von alleine.

Glückwunsch, Fidi.

Verfasst: Do Jun 01, 2006 18:02
von Pivovar
der letzte Spruch meines Prüfers war:

"naja - in Gottes Namen..."

hab ihn vergeblich auf der Wahlliste zum Papst gesucht, vielleicht hätte ich ihn aus seinem kleinen Paradies verbannen sollen...

Verfasst: Do Jun 01, 2006 18:07
von steamhammer
Genau, Fidi,

das mit dem Wetter........ auf dem Rückweg ist die arme Kleine nass geworden, bäh. Das geht ja garnicht :D :D :D

Zu der Bremsleuchte hab' ich in meinem Speicher noch etwas gefunden:

§53 und Übergangsbestimmungen §72:

StVZO
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.

(1) ...

(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:

1. Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

2. Krankenfahrstühlen,

3. Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und

4. Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.

Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste ...

StVZO
§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.

zu: § 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.


Gruß.......Steffen

Verfasst: Do Jun 01, 2006 18:20
von steamhammer
So,

jetzt könnt ihr euch auch durch sämtliche § wälzen:

StraßenverkehrsZulassungsOrdnung

Der §, der die Übergangsbestimmungen regelt, ist für Alteisentreiber nicht ganz uninteressant. :wink:

Nu' ist aber genug......Steffen

Verfasst: Fr Jun 02, 2006 7:51
von wooki
bei meiner xl ist auch eine gelbe bremsleuchte zugelassen, außerdem
muß ein Schalter nur an der Fußbremse angebracht sein, warum auch immer. ist im kabelbaum auch nicht vorgesehen für dan handbremshebel, und der prüfer hats noch nie bemängelt. die alte honda-rücklichteinheit
macht sich übrigens auch gut an einer xt, hatte ich schonmal drangebastelt..... :eek:
wooki

Recht hat er...

Verfasst: Fr Jun 02, 2006 10:07
von gast
Der § 72 StVZO ist es...weiß kaum jemand.
Nur : die ABE (nach der die meisten Fahrzeuge zugelassen wurden) hat schon früher immer ein Bremslicht beinhaltet, bei Fahrzeugen mit Einzelabnahmen (z.B. TT) nicht unbedingt. Das ist der Unterschied, darauf kann man rumreiten... bei einer Maschine mit ABE (ABE-Nr. steht im Fahrzeugbrief) ist es wohl zwecklos.
Interessant zum Thema Bremslicht ist eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zu einer entsprechenden Anfrage der Zeitschrift MOTORRAD aus damaligen Zeiten : " Die schmale Silhouette eines Kraftrades macht es dem dahinter fahrenden Fahrzeugführer möglich, jede Verkehrssituation, die zum Abbremsen des Kraftrades führen würde, selbst rechtzeitig genug zu erkennen und das erforderliche Bremsmanöver einzuleiten." Kommentar erübrigt sich.

Ganz kurz noch zu den Blinkern : "...nicht notwendig bei Krafträdern, die vor dem 01.01.1962 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden."

Noch was : Geradezu suboptimal, contraproduktiv oder schlicht und ergreifend bescheuert wäre es, mit den geschilderten Erfahrungen von steamhammer jetzt zu seinem örtlichen Prüfer zu wackeln und ungefähr folgendermaßen zu argumentieren . "Da in BS machen die beim TÜV aber auch nichts, warum also immer bei mir..."
Wer positive Erfahrungen mit seinem Prüfer gemacht hat, freut sich, wer schlechte Erfahrungen gemacht hat, wählt eine andere Prüfstelle. Freie Marktwirtschaft.

Verfasst: Fr Jun 02, 2006 18:22
von steamhammer
Hallo Gast,

Dein letzter Absatz macht mir die naive Art meines Themas bewußt :oops:

Liebe Leute:

Es gibt keinen "ich fahr' da einfach hin und alles ist gut"-TÜV!

Der Prüfer war sehr exakt, lediglich mein -von der Freude über die kompetente Abwicklung- etwas 'trallala' gehaltener Bericht läßt vielleicht anderes vermuten.

Er wußte genau, was zu prüfen ist. Sogar die Motornummer hat ihn interessiert (wäre sie nicht identisch der Fg.Nr. gewesen, wäre ich bestimmt nicht so einfach davon gekommen).

Alles, was in seinem Prüfrahmen liegt, hat er absolut präzise abgearbeitet. Es gibt halt kein defektes Lenkkopflager, keine unzulässigen Reifengrößen, keine unzulässige Geräuschentwicklung, etc.....

Wenn ich zur Prüfung fahre, ist alles für die Verwendung auf öffentlichen Straßen >100% im grünen Bereich. Und ein erfahrener Prüfer erkennt das genau. Deshalb "verabrede" ich mich auch nur mit Prüfern, die genau wissen, was sicher ist, oder nicht. Rutsche ich bei denen durch, habe ich berechtigte Nacharbeit zu leisten.

So, nun ist aber wirklich gut. Manchmal kann der S....... auch wirklich dusselig sein..........Steffen