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TÜV-Scherze, die das Leben schreibt

Verfasst: Di Apr 04, 2006 1:02
von pointer
Also den fand ich doch Klasse:
heute beim TÜV angerufen wg. Umbaueintragung und nebenher gefragt, ob da nicht der Passus "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" in den neuen Papieren (Wiederzulassung 10/05) wieder gestrichen werden könnte. War im alten Brief schließlich auch nicht drin und erschien - hokuspokus - erst bei der Erstellung der neuen Papiere. Die Dame am Schalter der Kfz-Zulassungsstelle seinerzeit im Oktober: "Da könne mer auch nix mache, das krigge mer vom KBA so innen Kombuder..."

Der TÜV-Ing. heute: "ne, geht nicht, mit dem neuen Zulassungsgefutzel kommt da der Standarddatensatz, den man nicht mehr ändern kann."

Ich: "Na, dann fahre ich ja wohl mit erloschener Betriebserlaubnis, mal abgesehen davon, dass es die ollen Kamellen eh' nicht mehr gibt"

Er (lacht): "Kann man tatsächlich so sehen, kann man aber nix machen, nur davon ausgehen dass, wenn es kracht, jedem Sachverständigen klar sein sollte, dass moderne Reifen besser sind als die Vorgeschriebenen"

Tja, willkommen bei den Illegalos ... fehlt nur noch, dass ihr auch noch Musik auf CDs brennt ... :bgdev:

ich raff's nicht, es ist Kasperltheater und ich bin mitten drin *kopfschüttel*

P.

Verfasst: Di Apr 04, 2006 9:16
von Frank M
jepp. Und das alles zahlst du in preiswerten Euros, die für uns Endverbraucher ja sowieso alles viel günstiger und einfacher machen... :roll:

Verfasst: Di Apr 04, 2006 16:12
von pointer
Und hier die elegante Lösung. Bei den Eintragungen steht jetzt "zu 15: o. Fabrikatsbindung".

woglgemerkt: der erste Satz mit der Fabrikatsbindung steht aber weiterhin drin.

AAARGH!

Nun ja, war im gegebenen Fall zumindest im Preis der anderen Eintragungen mit einbegriffen. Also fast zurück in der Legalität :D bis auf den offenen Stutzen, den er partout nicht eintragen wollte, obwohl ich ihn eine halbe Stunde nach dem Gutachten suchen liess, von dem ich weiß, das es nicht exitiert

P.

Verfasst: Di Apr 04, 2006 20:43
von wooki
in der neuen motorrad ist auch ein kleiner artikel zu genau dem satz.
die schreiben, man soll sich nicht abwimmeln lassen, es ist dein gutes recht diesen satz aus dem wisch entfernt zu bekommen. und das ist auch technisch kein problem

Verfasst: Di Apr 04, 2006 21:27
von pointer
..man soll sich nicht abwimmeln lassen, es ist dein gutes recht diesen satz aus dem wisch entfernt zu bekommen...
Gut gebrüllt, Löwe.
... und das ist auch technisch kein problem
Dann mal willkommen im deutschen Bürokraten-Alltag. Wahrscheinlich kann man tatsächlich erfolgreich mit 'nem Anwalt nach den Komikern werfen - so man die Zeit investieren mag.

Nicht falsch verstehen, ich bin sofort mit im Boot, wenn das Narrenschiff geentert werden sollte. Aber als Einzelwürstchen bin ich auf dem Weg des wenigsten Widerstandes gewandelt (und tu halt jetzt verbal kielholen :twisted: )

P.

TÜV-Irrsinn

Verfasst: Mi Apr 05, 2006 7:26
von ingo
Nicht falsch verstehen, ich bin sofort mit im Boot, wenn das Narrenschiff geentert werden sollte. Aber als Einzelwürstchen bin ich auf dem Weg des wenigsten Widerstandes gewandelt (und tu halt jetzt verbal kielholen :twisted: )

P.
Die Idee, eine "IG gegen TÜV-Irrsinn" aufzumachen erscheint mir nicht schlecht. Oder eine Homepage Anti-TueV.de oder so mit Tipps :)
Gibt es das vielleicht schon?

Ingo

Verfasst: Mi Apr 05, 2006 16:12
von henri
in der neuen motorrad ist auch ein kleiner artikel zu genau dem satz.
die schreiben, man soll sich nicht abwimmeln lassen, es ist dein gutes recht diesen satz aus dem wisch entfernt zu bekommen. und das ist auch technisch kein problem

Gab's dazu auch ein paar Argumentationshilfen im Artikel? Wegen 'nem 3-Zeiler moechte ich jetzt nicht unbedingt das Heft und den Weg auf mich nehmen.

Denn: Ich muss noch 2 Gutachten bei der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lassen, ...befuerchte nun, dass die Herren mir auch den Satz auftischen werden.

Ne Frage noch zu neuen Papieren: Muss man jetzt zwingend in die neuen Schein/Brief investieren, obwohl im alten Brief* noch Platz und damit nur ein neuer(alter) Schein faellig waer?

Tüvler sagt, ich haette 'Bestandsschutz'.


Gruss
henri



* habe einen alten Brief, der noch Platz fuer Aenderungen hat, braeuchte eigentlich nur nen neuen(alten) Schein

Verfasst: Do Apr 06, 2006 19:34
von Torsten
Ne Frage noch zu neuen Papieren: Muss man jetzt zwingend in die neuen Schein/Brief investieren, obwohl im alten Brief* noch Platz und damit nur ein neuer(alter) Schein faellig waer?

Tüvler sagt, ich haette 'Bestandsschutz'.
Sobald eine Aenderung im Brief/Schein vorgenommen wird bekommst Du einen neuen:-(
Bestandsschutz gilt fuer das Mopped, nicht fuer den Brief.

Have A Nice Day
Torsten

Verfasst: Do Apr 06, 2006 19:55
von zottel
Aber sieh zu das Du den alten Brief wiederbekommst. Der Brief gehöhrt nicht den Zulassungsnichtsnutzen sondern Dir.Mit dem Brief kannst Du jederzeit beweisen was an Reifen möglich ist, was sie Dir sonst noch für einen Dummsinn in die Papiere geschrieben haben und wem Deine XT vor Dir noch so gehörte.

Verfasst: Do Apr 06, 2006 20:38
von dcm
Yöp, auf jeden Fall behalten. Je nachdem, wo man's machen lässt, kostet das halt 'ne Kleinigkeit. Beim TÜV Stuttgart ging's erstaunlicherweise für lau - Ecke ab und wieder bekommen. Blöd nur, dass bei mir noch keine Eintragungen drin waren :D

Nachträglich wieder geben lassen können würde mich aber wundern. Schätze, derlei Papier wandert postwendend in den Schredder.


grüsse,
dcm

Verfasst: Fr Apr 07, 2006 9:01
von zottel
Vielleicht sollten wir noch ein extra Forum eröffnen. "Spass mit Behörden".
:rtfm:

Verfasst: Fr Apr 07, 2006 12:45
von atisgrub
:wink: Au ja! Da gibts auch aus Ösiland viel Lustiges zu berichten!!! :D

Verfasst: Mi Apr 12, 2006 11:12
von mikuni
moin,

bei uns, teilt sich der tüv einen platz mit 2 grossen kaufshäusern.

als wir jetzt vor kurzem, so lange schnee liegen hatten, war bei den kaufshäusern irgendwie immer geräumt, und beim tüv GAR NIX.

das einzige was da so langsam frei wurde, waren die spuren, die die autos, da gemacht haben, um schön, fleisig ihr geld zu dem kasperverein zu bringen.

tolle sicherheitskac...

und der hammer an der sache ist, der tüv verdient nix,
dann erläßt der gesetzgeber :

tüv überziehen, wird hinter wieder abgezogen.

moppets zur asu, und nicht ab neuzulassung. nein, schnell mal rückwirkend.

super, super, super,

moin

Verfasst: Mi Apr 12, 2006 13:16
von pointer
Also mal zur Ehrenrettung des TÜVs in meinem eingangs beschriebenen Fall: Da sitzt die Narrenkappe wohl fest auf den Häuptern von Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) und Zulassungsstelle. Der TÜV-Inscheniör hat ja wirklich versucht zu helfen.

P.