Seite 1 von 1

DDR-Import: Ausnahmegenehmigung für fehlenden Blinker ?

Verfasst: Sa Apr 01, 2006 20:47
von Jeanjean
Hallo Leute,

ich habe mal gehört, dass der Blinkerpflicht in der ex-DDR viel später eingeführt wurde als im Westen(1957).
In Frankreich ist es genau so. Blinkerpflicht erst seit 1984 !

Angeblich gibt es für DDR-Import eine Ausnahmegenehmigung für die fehlenden Blinker. Ich habe mal ausgiebig im Netz gesucht, ohne fündig zu werden. Ein jemandem schon mal irgendwo davon gelesen ?

Gruß.

Jeanjean

P.S.: latürnich werde ich auch mal bei der Zulassungsstelle bzw. beim TÜV mal fragen.

Blinker - nachfragen....

Verfasst: So Apr 02, 2006 12:23
von ulrich
Die werden Dir Folgendes erzählen :
"Der § 54 StVZO (Fahrtrichtungsanzeiger) gilt nicht für Krafträder, die vor dem 01.01.1962 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden."
Nachzulesen in § 72 (2) StVZO (Ausnahmeregelungen)
Das ist erstmal das Grundsätzliche.
Also : Wenn der Karton nach 1962 zugelassen wurde, mußt Du Blinker dran haben.
Dann gibt es noch Ausnahmegenehmigungen, die aufgrund des Gutachtens eines a.a.S. (amtlich anerkannter Sachverständiger = Baurat) erstellt wurden, + diverse andere Scherze. Ist fast eine Wissenschaft für sich, und von vielen Faktoren - auch den Zulassungsstellen - abhängig.
Und : nicht alle Tricks verraten!
Es sind schon mehrere Sachverständige/Bauräte wegen Gefälligkeitsgutachten erst eingesackt worden und dann dem Heer der Arbeitslosen angegliedert worden, bloß weil einige Leute die zugestandenen Sonderregelungen nicht angemessen genutzt haben.
Gruß

Verfasst: Fr Apr 07, 2006 10:17
von Gast
hallo,bin ossi von geburt.bei uns war das so geregelt,wenn die blinker nicht gehen muss mann sie umdrehen das war alles.wenn keine verbaut waren hat das niemanden interresiert.jedenfalls bei uns in thüringen ist das so gelaufen.nicht tscuesseine so aufgeblähte bürokratie hat damals sein unwesen getrieben.bedingt auch von der materialknappheit denk ich.