Einen wunderschönen guten Morgen zum nahenden Ende der Gruß-Saison,
auf den Reifen mit Doppelbezeichnung von Barum bzw. Mefo sind 4.00/4,25-18 und 120/90-18 auf dem Reifen aufgebracht.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß es bei den Größenumrechnungen keinen Rechtsanspruch gibt auf eine festgelegte Ersatzgröße. Soll heißen, daß außerhalb der Doppelbezeichnungen, die man u.a. auch für die TÜV-Eintragung (der nicht vorhandenen Größe) verwenden kann, es dem Prüfer überlassen bleibt, ob er den Reifen nach Augenschein einträgt.
Problem ist nämlich, daß bei einem anderen Abrollumfang, und das hat´s gleich bei dem metrischen Geraffel-Mix, sich auch die Geräuschwerte und die Höchstgeschwindigkeit ändern. Das wird dann interressant ab Zulassung 90 und jünger. Reifeneintragung habe ich bislang immer nur nach Rücksprache und Vorführung zur Überprüfung der Flankenfreiheit eingetragen bekommen - nie mittels Papierkram. Kann mittlerweile aber anders sein.
Trotzdem könnt ihr ja ein bischen rechnen, für euch - und auch um dem Prüfer zu zeigen, daß ihr euch mit der Reifengröße "in kritischer Eigenverantwortung" selbst auseinandergesetzt habt.
Na die Sache mit dem Honig-Eimer und dem verschmierten Bart halt...
Für alle die es noch immer nicht wissen:
25,4 mm sind 1":lupe:
12,7 mm sind 1/2"
3,175 mm sind 1/8"
und eben so weiter mit dem Bruchrechnen.
Geht alles im Kopf bis 64stel. 128stel-Reihe muß man schon etwas üben, wenn der Motor metrisch vorgegeben ist.
Ähh ja Till, die Antwort auf die Frage, schier gar wieder vergessen:
Adäquate Maße sind,
von mir selbst als fahrbar getestet auf 1,85" breiter Felge: 100/100-18, 110/100-18 und 120/90-18.
Der 120er wird aber etwas breiter bei manchen Herstellern, da paßt der Kettenschutz nicht mehr.
Das Problem an der ganzen Reifengrößensache ist, daß jeder "modernisierte Kondomhersteller mit Tagesfreizeit" sich für seine Pneus eine eigene Reifengröße zusammenbasteln kann, und jede dieser Größen muß dann auch eingetragen werden.
Zöllig Mopped fahren schlaut
