Seite 1 von 1

Ist der Killschalter bei einer 81er XT Vorschrift.....

Verfasst: Fr Okt 22, 2004 21:11
von red_mr2
.....oder kann man das Ding einfach weglassen. Kennt sich jemand mit den gesetzlichen Bestimmungen aus? Ab welchen Baujahr.....

8)

Verfasst: Fr Okt 22, 2004 21:35
von sven
Keine Ahnung.
Sind aber manchmal ganz nützlich, die Dinger...

Verfasst: Sa Okt 23, 2004 10:59
von Andy
Keine Ahnung.
Sind aber manchmal ganz nützlich, die Dinger...
Stimmt

@ red_mr2.
ich habe mit meinen Maguragasgriff nichteinmal Probleme mit dem TÜV.

Verfasst: Sa Okt 23, 2004 11:33
von Klaus
Ich würde mir das aus Sicherheitsgründen nochmal überlegen. Nach einem Sturz hast du die Gashand häufig noch am Lenker und kannst damit dann den Motor abstellen, bevor dir das Hinterrad oder die Kette edle Teile rasiert.

xt

Verfasst: Sa Okt 23, 2004 14:25
von red_mr2
Dann werde ich das Ding mal anschließen. War nämlich beim Kauf schon nicht in Betrieb.......aber ihr habt eigentlich Recht.

Danke

Verfasst: Sa Okt 23, 2004 15:11
von sven
Also das solltest du auf jeden Fall.
Was anderes wär's, wenn du einen vernünftigen Gasgriff an deinem Mopped hättest und deshalb kein Killschalter mehr vorhanden wäre. Aber auch dann solltest du einen nachrüsten, vielleicht den Hupenknopf dafür nehmen...
Gruß
Sven

xt

Verfasst: Sa Okt 23, 2004 19:06
von red_mr2
Ok, ok.....habe verstanden. Ist schon dran und war auch garnicht so schlimm. :D

Mercy