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frage an tüv experten

Verfasst: Fr Aug 06, 2004 22:06
von Andy
Moin Moin,
ein Arbeitskollege von mir, hat sich eine BSA fertiggemacht und hat keinen Brief dafür. Er braucht also eine gesamt Abnahme. Das Model wurde seines Wissens nur 1974 gebaut.


Muß er damit jetzt zum TÜV, oder kann er das auch bei der DEKRA, oder irgend einer anderen Kompetenten Organisation machen lassen?

Verfasst: Sa Aug 07, 2004 9:56
von Willterm
Meines wissens nach(hab mal ein Moped gekauft bei dem der vorgänger den Brief verbummelt hat ist aber schon was her) muss er erstmal den Brief"Aufbiete"(keine Ahnung warum das so heist)bei der Zulassungstelle.Mich hat das vor ca15 Jahren 40DM gekostet.Da bekommt er einen neuen Brief und mit diesem Brief muss er danach zur Vollabnahme.Ich glaube das kann auch die Dekra weiß es aber nicht 100%ig.

Verfasst: So Aug 08, 2004 18:21
von healer
Ich dachte immer, das ginge nur übers KBA, damit die erst mal feststellen können, ob das Ding nicht einer vermisst... Dann kommt eine Vollabnahme und die macht, außer im Osten, nur der TÜV.
Gruß vom
healer

Verfasst: Mo Aug 09, 2004 20:39
von Willterm
Keine Ahnug ob die das gecheckt haben ob sie geklaut ist oder nicht.Ich hatte ja den Kaufvertrag dabei aber wie gesagt so hab ich es damals gemacht.War eigentlich wie ne normale Anmeldung bis auf den Briefaufbieten der Wurde danach durchlöc´hert und weggeschmissen und ich habe wieder einen neuen bekommen.

Verfasst: Mo Aug 09, 2004 20:41
von Willterm
Vieleicht sollte ich erwähnen das ,dass Moped bei mir allerdings vorher im gleiche im gleichen Kreis Angemeldet war .

Verfasst: Di Aug 10, 2004 8:15
von Kulle
Der Kollege braucht zuerst einmal eine Vollabnahme vom TÜV (alte Bundesländer) bzw. von der DEKRA (neue Bundesländer). Hilfreich ist bei den alten Geräten auf jeden Fall eine Briefkopie eines zugelassenen Motorrades gleichen Typs.
Anschließend muss er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg anfordern. Die gibt's unter Angabe der Fahrgestellnummer per Nachnahme. Den aktuellen Kurs kenn ich nicht und wichtig ist noch das die Bescheinigung nur 4 Wochen gültig ist.
Mit den Papieren vom TÜV/DEKRA und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA geht's dann zum zuständigen Straßenverkehrsamt, die stellen dann den neuen Fahrzeugbrief aus.

Hört sich schlimmer an als es ist - wenn man die Reihenfolge einhält gibt's auch keine Scherereien.

Gruß und viel Glück

Verfasst: Di Aug 10, 2004 18:41
von Andy
Moin Moin,
es ging bei meiner Frage nur darum, ob (alte Bundesläder) außer dem TÜV, noch ein VEREIN eine Vollabnahme machen kann. Wüßßte nähmlich gerne ob sich ad was geändert hat und man es evtl. preisverter bekommen kann.

:!: Die BSA ist nicht gekaut. :!: Das mit der Briefkopie und dem KBA ist bekannt.
Danke aber für die erteilten Infos.

Verfasst: Mi Aug 11, 2004 8:30
von healer
Alte Bundesländer= TÜVmonopol für §21

Verfasst: Mi Aug 11, 2004 14:36
von Andy
Alte Bundesländer= TÜVmonopol für §21
Danke für die info :!: :? Stoffwechselendprodukt für uns :cry: :?