Verfasst: Fr Jan 12, 2007 12:42
auf der anderen Seite kann sich bei ausgetragener Leistungsbeschränkung die Versicherung im Schadensfall nicht aus der Verantwortung ziehen.
Hier geht es im Dialog rund um die XT 500
https://forum.xt500.org/
Nein; wer sich die Mehrleistung mit dem gefaelschten Gutachten eingetragen lassen hat faehrt illegal, andererseits wer eine Einzelabnahme gemacht hat kann ohne bedenken fahren.Was meinst du mit "Gesetzeskonformität"? Soll das heißen, dass alle entdrosselten Xts illegal herumfahren, obwohl die Bauleitung bescheinigt hat, dass das rechtens ist?
Demnach hat er er wohl gaaaanz einfach übersehen, dass die SR einen anderen (dickwandigeren?) Rahmen und einen anderen Luftfilter hat?Der zuständige ING hat gaaanz richtig erkannt das das derselbe Motor ist(hatte ja auch das Reparaturhandbuch XT-SR500 dabei) und hat mir das eingetragen.
Gib nicht auf, ich schreib den Mist auch wieder jedes mal auf`s neueDas hab ich schon mal gepostet und da gabs auch wieder einige Erbsenzähler die was von illegal gefaselt habe.
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Und es gibt Personen die an die WunderDroge 40 glauben:-(3. die TrommelbremseZu der Tatsache, dass Yamaha die 32/34PS bei der XT nie freigegeben hat, gibt es 2 Theorien:
1. der Rahmen der XT wäre zu "leicht" oder
2. die Geräuschkulisse wäre nicht konform.
4. was wohl eher hinkommt, die Firma Yamaha war zu bequem um ein Gutachten zu erstellen - im Ausland gab es ja Serienmaessig die paar PS mehr und ich kann mir nicht vorstellen das Yamaha ein Risiko bewusst eingegangen waere.
Gib nicht auf, ich schreib den Mist auch wieder jedes mal auf`s neueDas hab ich schon mal gepostet und da gabs auch wieder einige Erbsenzähler die was von illegal gefaselt habe.
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Gruss, Fabi