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Verfasst: Do Mär 23, 2006 11:04
von EVO
Okay, danke schonmal.

Also vier Löcher à 5mm.
Ist es wichtig wieviele Lochreihen (6, 7, 8 ??), oder hat das nur mit dem Sound zu tun? Desweiteren ist meine nachgebaute Flöte ein wenig kürzer... Also, wieviele Löcher soll ich reinmachen? (lauter darf er ruhig sein, sollte halt noch durch den TÜV kommen in ein paar Wochen.)


Gruß Tobi

Verfasst: Do Mär 23, 2006 13:17
von supers0nic
Fahr doch erst zum TÜV und danach bohrste die Löcher rein, da hast du erstmal zwei jahre ruhe. Ich hab gestern beim ADAC gelesen:

Gilt ab 01.04.06
Auch zur HU für Motorräder kommt eine Ergänzung: eine Geräuschprüfung wird nun ebenfalls fester Bestandteil der HU. Als Pflichtuntersuchung ist eine subjektive Geräuschbeurteilung vorgeschrieben. Wenn einem Prüfer, der ohnehin eine Probefahrt durchführt, das Geräuschverhalten auffällt, kann er dann als Ergänzungsuntersuchung nach Anlage VIIIa StVZO eine Messung des Standgeräusches durchführen.
d.h. ist dem Prüfer der Bock zu laut, brummt er dir ne Geräuschmessung auf, die du dann bezahlen mußt. Und dann der Ärger der noch folgt: keine Plakette, wieder vorführen usw.

Verfasst: Do Mär 23, 2006 15:18
von EVO
Jo klar, wäre auch möglich, wenn die Löcher keinen weiteren Zweck außer der Soundveränderung haben?!

Wie bereits geschrieben ist meine Flöte hinten offen, nicht wie beim Original. Wenn das auch ohne Löcher geht geht hau ich sie einfach so rein, und bore dann nach dem TÜVbesuch auf.

Tobi

Verfasst: Do Jul 20, 2006 13:40
von Jan XL
Die Enduro Töpfe von Sebring und Supertrapp sind doch extra so gebaut das man sie schnell anpassen kann ohne den eigentlichen Auspuff zu manipulieren. Man braucht also nichts aufzubohren oder Dämmwolle rauszunehmen. Mit den alten Maschinen haben wir sowieso schon Vorteile bei der Lautstärke, deshalb versteh ich die TÜV Panik gar nicht so. :roll: Beim Sebring Enduro würde ich mir einfach 2 Flöten besorgen, eine für den TÜV und eine "kauputte" 8) Oder das zusammengepresste Ende aufbiegen.
Mir steht noch ne Eintragung für den 4" Supertrapp bevor. Werde auf jeden Fall vorher den Prüfer fragen ob die Lautstärke eintragbar ist. Ich wusste bis jetzt nicht das die bei ner HU die Messung selbstständig anordnen dürfen!? Falls jemand irgendeine Eintragung mit "Supertrapp" hat wär ich dankbar für ne PN. Möchte nicht mit leeren Händen zum Prüfer fahren.

Verfasst: Do Jul 20, 2006 21:05
von BRAX401GBZ
was kostet so ne tüv eintragung eigentlich ? gibts da nen gebührenkatalog ?

Verfasst: Fr Jul 21, 2006 6:20
von Jan XL
Das würde mich auch mal interessieren, aber ich kanns dir bald sagen.
Wenn man Pech hat muss man -glaube ich zumindest- auch ein Leistungsgutachten über sein Mopped ergehen lassen. Da fallen alle offen Maschinen ohnehin schon durch. Außerdem kostet das wieder zusätzlich Geld. Bin mal gespannt, aber zum Glück kann man zu mehreren TÜV Werkstätten fahren.

Verfasst: Sa Aug 05, 2006 8:51
von Jan XL
was kostet so ne tüv eintragung eigentlich ? gibts da nen gebührenkatalog ?
Es ist verdammt teuer. Ich war mit meinem Supertrapp jetzt schon das zweite mal beim TÜV und als er leise genug war hätte ich ein Einzelgutachten in Auftrag geben können. Das besteht aus:
-Standgeräuschmessung
-Fahrgeräuschmessung (kann nicht überall gemacht werden)
-Leistungsgutachten
-Abgasuntersuchung (normalerweise, und bei mir wegen einem Fehler in den Papieren)
Der ganze Spaß kostet ab 500€ aufwärts, egal ob der Topf besteht oder auch nicht.