Die Geräuschmessung war vor EU halt in jedem Staat anders, und wie der damalige Importeur das Geräusch messen lassen musste weiß man nicht. Auch die Angabe "vor 1966" etc bezieht sich auf bundesdeutsche Gepflogenheiten. Deswegen sticht hier eventuell dieses Schreiben aus Tirol am ehesten.
Das Problem ist der im Typenschein eingetragene Wert, der damals noch nicht wusste, dass er mal infolge anderer Messmethode veralten würde. Der wird halt stumpf in den Zulassungsschein übertragen.
Bei meiner (kaum leiseren) 500er Tenere von 1987 steht im Typenschein:
Nahfeldpegel: 97 dB (A) bei 4875 1/min
Messung in Fahrt 86 dB (A)
Im ZULASSUNGSSCHEIN steht hingegen
Standgeräusch (dBA) 93 bei Drehzahl 4875
Im ZULASSUNGSSCHEIN der 600er Tenere meines Sohnes:
Standgeräusch (dBA) 97 bei Drehzahl 4875
Auch hier ohne Zusatzzeichen für die Messmethode, obwohl aufgrund der Werte ziemlich sicher anders war.
Siehe
https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehr ... antworten/
Punkte 16 und 17.
Papiere von einer späten XT500, z.B. einer XT500S von 1986, wären interessant.
Hier hab ich einen Schweizer Schein einer XT500 1U6 gefunden wo der hohe Wert drin steht:
https://typenscheine.ch/de/Info/691068-YAMAHA1U6
91,75 dBA bei 4875 rpm
Hier noch ein schöneres Bild aus einer
Verkaufsanzeige bei Ricardo.ch:
Und ein deutscher Fahrzeugschein aus einer
Ebay-Verkaufsanzeige:
Aber hier mein bester Fund!
https://oldtimerfakten.at/fakten/28_tir ... rundwissen
Tiroler Fahrverbote für Motorräder - Hintergrundwissen
- Fahrverbote Motorräder: Aufgrund der Fahrverbote in Tirol hier einige Klarstellungen und Erläuterungen zum technischen Hintergrund und Begrifflichkeiten
„Betriebsgeräusch“ lt. KDV Limitierter Wert, der ja nach Genehmigungsdatum definiert ist.
Für neue Fahrzeuge gelten hier (Motorräder und PKW) Werte in der Größenordnung von 75 – 80 dB(A) – abhängig von Motorleistung und Hubraum.
Für historische Fahrzeuge ist dieser Wert allgemein 89 dB, für ältere Baujahre (1980er Jahre rund um die 84 dB)
Messung des Fahrgeräusches: Auf einer Messtrecke (mit bestimmten Belag, wegen Abrollgeräusch) im Vorbeifahren und Beschleunigen, Abstand des Mikrofons 7,5 m. Diese Messung ist bei einer Kontrolle am Straßenrand nicht durchführbar.
Standgeräusch bzw. Nahfeldpegel (eigentlich „Betriebsgeräusch – Standmessung“):
Zahlenmäßig nicht limitiert.
Messung:
Bei einer bestimmten Drehzahl (je nach Nenndrehzahl des Motors definiert, allgemein für Nenndrehzahl bis 5000 min-1 ist 75% der Nenndrehzahl). Die Messung erfolgt mit 50 cm Abstand zum Endrohr unter einem 45° Grad Winkel. Dieser Wert kann mit geringem Aufwand gemessen werden und dient zur Kontrolle.
Achtung Messung nach DIN (bei Baujahren 1975 – 1988 der Wert im Typenschein!):
Messung in 7,5 m, genau hinter dem Auspuffrohr, immer bei 75% der Nenndrehzahl – d.h. durch den größeren Abstand ergeben sich hier immer niedrigere Werte (meistens in einer gleichen Größenordnung wie das Fahrgeräusch)
Gryße!
Andreas, der motorang