Fahren in den Alpenlaendern

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xt77
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Fahren in den Alpenlaendern

Beitragvon xt77 » Mi Jul 21, 2004 15:46

Zuletzt geändert von xt77 am Mi Mai 18, 2005 16:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon TheCat » Mi Jul 21, 2004 16:24

Hi,

ein kleines erste hilfe-päckchen ist in österreich mitzuführen! es gibt da spezielle kleine nylonsäcken mit allem drinn...so um etwa 15€....die strafe auf das nicht mitführen müsste 21€ sein aber da kann ich mich auch täuschen...--ich hab ja eins--

normalerweise wollen die bei den xts gleich kassieren weil: "ah, und wo soll bei so nem motorrad das erste hilfepäckchen sein?" da muss man sie dann halt eben ganz dezent auf die jackentaschen verweisen und sich das lachen verhalten wenn se dann doof schauen ;)

so far,
thomas
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Beitragvon Ralf » Mi Jul 21, 2004 21:21

Moin,
Warnweste in I sollte (nur) der Fahrer im Auto mitführen, weil er sonst bei einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaft nicht das Auto verlassen darf. Es gibt aber keine Mitnahmepflicht....
Versteht einer die Italiener?
Gruß
Ralf

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Beitragvon Hiha » Do Jul 22, 2004 8:32

Das erste-Hilfe-Packerl gibs bei der Louise für Eur.5.-
Ich hab gehört, dass man in A. einen Helmsack mit aufgedrucktem reflektierendem Warndreieck mitführen muss, aber ich kenn niemanden der mir das definitiv bestätigen oder dementieren konnte. Frag mal beim ÖAMTC nach, der sollte das eigentlich wissen.
Bei scheinbarer oder offensichtlicher Behördenwillkür (weisser Strich überfahren, geschätzte Geschwindigkeitübertretung, sonstige offensichtlich nicht begangene Vergehen) wurde mir empfohlen einen österreichischen Anwalt einzuschalten und auf Verjährung oder Verfahrensfehler zu hoffen. Die ö.ischen Gerichte sind dermaßen überlastet, dass man gute chancen auf Einstellung hat.
Gute Austria-tips gibt es bei Tombulli http://mitglied.lycos.de/tombulli/austria.htm .
Nette Seite, und auch so ganz nett, der Tom. Seine Heimat ist http://www.tombulli.de

Gruss
Hans

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Beitragvon toadfoot » Do Jul 22, 2004 15:37

Hallo,

zwei mir bekannte Sachen für (A):
Verbandszeug:
Das sollte (natürlich nicht nur für (A)) auf jeden Fall "griffbereit" sein, d.h. nix mit erst im Gepäck kramen, oder so. (Macht zwar Sinn, ist aber kleinlich). :roll:

Rechtsfahrgebot:
Bekannte erzählten, wie sie zu viert durch (A) gefahren waren:
2 links, 2 rechts, wie man das zu mehreren ja so macht...
Ergebnis: Nr. 2 und 4 ("links") wurden wg. Verstoss gegen RFG zur Kasse gebeten! :twisted:

Kick it
Dirk Bild


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