07 Kennzeichen

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andibella
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07 Kennzeichen

Beitragvon andibella » Do Jun 02, 2005 16:31

hallo leute,

ich möchte meine xt´s auf rotes 07er kennzeichen ummelden.
meine haus-versicherung (HDI) bietet das dummerweise seit letztem jahr nicht mehr an.
jetzt meine frage:

wer kann mir eine versicherung empfehlen, die sowas gut macht?
wer hat eigene erfahrungen damit gemacht?

für jeden tip dankbar

andreas
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Beitragvon healer » Do Jun 02, 2005 18:14

Gibt enorme Unterschiede. Von gar nicht bis sauteuer, aber auch günstig.
Habe meine Versicherung bei der LVM abgeschlossen. Bedingung: ein Moped muss normal angemeldet sein, damit Du nicht mit 07 zu Brötchenholen fährst. Und von jedem 07er Moped wollen die ein Foto. Dafür kostet der Spass auch nur 34 Euro/Jahr.
Gruss vom
healer

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07 erkennzeichen

Beitragvon Gast » Fr Jun 03, 2005 12:16

danke für den hinweis
grad mit der lvm gesprochen, hier müssen die motorräder mindestens 30 jahre alt sein

wie ging denn das bei dir??

danke
andreas

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Beitragvon healer » Fr Jun 03, 2005 12:50

Könnte sein, dass der Sachbearbeiter oder die rin keine Peilung haben, oder es ist wirklich so. 30 Jahre gilt normalerweise für das H-Kennzeichen.
O7 gibt's ab 20 Jahren.
Ruf mal die LVM in Bergedorf an, kannst auch da versichern.
Gruss vom
healer

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Fidi
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Beitragvon Fidi » Di Jun 07, 2005 18:36

Hallo Mädel's

ich habe mich heute mal in Bonn
schlau gemacht, die haben mir den
Text hier in die Hand gedrückt:

Folgende Unterlagen werden.zur Erteilung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer benötigt:
1.Schriftlicher Antrag {formlos), Angaben zu Ihrer Person und zu dem Kraftfahrzeug bzw. den Kraftfahr-zeugen (aufgelistet: Fahrzeugtyp, Fahrzeugart, Fahrgestellnummcr, Baujahr bzw. Erstzulassung) enthalten
soll
2. Führungszeugnis nach der Belegart "0" (Null). Dies erhalten Sie beim Bürgeramt (Bonn, Bad Godesberg,
Beuel oder Duisdorf). Als Begründung geben Sie bitte "Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens" an.
3. Nachweis über das Oldtimer-Fahrzeug. Die Entscheidung, ob das Fahrzeug unter die 49. Ausnahmeverord-nung zur StVZO fällt, trifft die Kfz.-Zulassungssteile nach Prüfung der Voraussetzungen (Mindestalter 20
Jahre). Darüber hinaus sind zur Erstellung der Fahrzeugdaten im roten Fahrzeugscrheinheft weitere Angaben über das Fahrzeug erforderlich. Dies kann geschehen durch Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes, durch
eine Herstellerbescheinigung, ggfls. auch durch eine Markenclubbestätigimg.
4. Es muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Diese Bescheinigung darf
nicht älter als 2 Jahre sein und muss von einer technischen Prüfstelle für den Kriiftfahrzeiigverketo oder ei
ner amtlich anerkannten Überwachungsotganisation ausgestellt sein. Als gleichwertig können auch Abnahmezertifikate einer früheren Oldtimerveranstaltung angesehen werden.
5. Eine Versicherungsdoppelkarte für "Rote Kennzeichen" gem. § 29 a Abs. 1 StVZO.
6. Bedarfsnachweis: dies geschieht durch Vorlage von Teilnahmebescheinigungen an Veranstaltungen, die der
Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (auch Nennungsbestätigungen, Clubbescheinigungen usw.)
Verwaltungsgebühren:
Erst- bzw. Neuzuteilung rotes Kennzeichen: 66,50 €
pro zugeteiltem Fahrzeugscheiü +10,20 €
Verlängerung 10,20 €
Neuzugang eines Fahrzeuges 10,20 €
Wegfall eines Fahrzeuges -------€
Das Fahrzeugscheinheft wird für den Zeitraum eines Jahres ausgestellt. Zur Verlängerung sind die unter 6. und 5. genannten Nachweise vorzulegen.
Nach der Beantragung des Führungszeugnisses beim Bürgeramt, bzw. Vorlage des Antrages bei mir, bis zur
tatsächlichen Zuteilung des Kennzeichens vergeht ein Zeitraum von etwa 3-4 Wochen, da ich zunächst den
Eingang des Führungszeugnisses, bzw. des Auszugs aus dem Verkehrszentralregisters (wird von mir aufgrund
der Vorlage Ihres Antrags erledigt) abwarten muss. Sie können sich unter der Tel.-Nr. 77 33 00 erkundigen, ob
diese Unterlagen vorliegen.
Wichtiger Hinweis:
Die roten Kennzeichen gelten ausschließlich für Fahrten zu Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldti-
mer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Darüber hinaus können die Kennzeichen noch für Prüflungs-, Probe- und Überführungsfahrten (gem. § 28 Abs. 1 StVZO) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung genutzt werden. Jede weitergehende Nutzung ist unzulässig und stellt
ggfls. einen Straftatbestand (Steuerhinterziehung) dar


Nr. 4 ist kpl. durchgestrichen und offenbar nicht mehr erforderlich

@XTom, kannste mir mal ne Bescheinigung, sagen wir mal
vom Speichen-Workshop ausstellen :D :?: :D

Hat mich nicht umgehauen, sollte machbar sein
geradezunorddeutscheVerhältnisse........
schaun wir mal, und solange die das Führungszeugnis
nicht von "meiner Regierung" wollen, bin ich im grünen Bereich :D :D :D

Gruß Fidi

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wooki
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habs schon...

Beitragvon wooki » Do Jun 09, 2005 10:06

leider sind die bedingungen überall anders, je nach bundesland.
bei mir reichte das führungszeugniss, bescheinigung uber verkehrssicherheit der fahrzeuge vom befreundeten KFZ-Meisterbetrieb,
fotos der maschinen, und noch ein paar kleinigkeiten.
es muß ein alltagsfahrzeug auf deinen namen zugelassen sein, bei mir reichte der Wohnwagen, haben nicht genau hingeschaut.
Fahrtenbuch mußt du führen, und immer einen Schraubendreher dabeihaben, du befindest dich immer auf "einstellfahrt".
Hatte bis jetzt keine probleme.
kosten für 4 moppeds ca 130 €.
Versicherung Generali, ca. 120 €, da GS 1000 das stäkste fahrzeug.
lohnt sich, nie wieder tüv, und endlich freies schrauben...
wooki


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