gestern war ich beim TÜV. Die ganzen Jahre über bin ich da hin, die Prüfer haben sich gefreut was schönes zu sehen, sind eine Runde gefahren und das wars. Kleber drauf und fertig. Gestern bin ich aber an einen Prüfer geraten, der wohl nur deshalb Prüfer geworden ist, damit er seine sadistischen Neigungen ausleben kann. Ich hab so nen Hals, das kann man sich nicht vorstellen
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Er hat bemängelt, dass der Vorderreifen nicht mit den Angaben des Scheins übereinstimmt. Da steht ja nur der 3.25er drin, ich hab den 3.0er drauf, da es den TKC80 ja nur noch so gibt. Mein Hinweis, dass ich schon X mal mit dem Reifen bei genau seinem TÜV vorgefahren bin und bisher niemand daran Anstoß genommen hat, hat in nicht interessiert. Das ist ein erheblicher Mangel, keine Diskussion, keine Plakette. Ich solle noch mal vorfahren und die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitbringen. Dann trägt er den Reifen ein und dann gibts die Plakette. Nun habe ich mal zuhause in meinem XT-Ordner rumgeblättert und natürlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefunden. Es ist die hier von xmikes Seite:
http://www.e-techdoc.de/bikes/yamaha/xt ... faellt.pdf
Nun meine Frage: Ich möchte dem Prüfer nur so wenig entgegenkommen wie nötig. Da drin steht unter Anderem: "Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich." Heisst das nun, dass ich ihm den Wisch unter die Nase reiben kann, ohne eine Eintragung machen zu müssen? Ich bin da echt überfragt, als originalo habe ich noch nie was in irgendwelchen Papieren ändern lassen müssen.
Ich hab echt so einen Hals...