Hubraumvergrößerung vom TÜV Eintragungsfähig ?

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PeJo
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Hubraumvergrößerung vom TÜV Eintragungsfähig ?

Beitragvon PeJo » Mo Mai 25, 2015 10:30

Hallo

Ich Überlege bei meiner evtl. Bevorstehenden Motorrevision den Hubraum zu Vergrößern.
Mit einem 90er BigBore Kolben auf 535ccm oder vielleicht sogar noch mit einem 4mm Langhubzapfen auf 560ccm.

Ist es möglich beim TÜV eine Eintragung zu bekommen und mit was für einem Aufwand muß ich dabei rechnen.

Für Hilfreiche Tipps bin ich euch sehr Dankbar :ja:

Gruß Peter
... und immer locker durch die Hose atmen! :happy:

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hershey
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Re: Hubraumvergrößerung vom TÜV Eintragungsfähig ?

Beitragvon hershey » Mo Mai 25, 2015 11:07

ich sag mal:

grundsätzlich ja.
am einfachsten ist es, wenn du hast ein gutachten hast, daß sich genau auf die konstellation die du hast /haben möchtest, bezieht.
eine briefkopie reicht in der regel nicht, es sei denn, es gelingt dir anhand dieses briefes an das gutachten zu kommen, das die grundlage der briefeintragung war: zb bei der institution, die das gutachten erstellt hat.
falls das nicht der fall ist, müsste ein neues gutachten erstellt werden, wofür probefahrt, leistungs- und geräuschmessung erforderlich sind.
das ist möglich, geht aber ins geld, ich schätze mal in der summe >400.-€
mir wurde zb unlängst die eintragung der "offenen" leistung verweigert, da ich zwar ein (sr-)gutachten hatte, aber einen tm36fs montiert habe (der wiederum eingetragen ist), der aber nicht bestandteil des gutachten ist.
also entweder ein entsprechendes gutachten besorgen, oder selber ein neues erstellen lassen.
ersteres ist mir nicht gelungen und auf letzteres habe ich verzichtet.

gruß
jürgen

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PeJo
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Re: Hubraumvergrößerung vom TÜV Eintragungsfähig ?

Beitragvon PeJo » Mo Mai 25, 2015 11:41

Hallo Jürgen

und wo kann ich so ein Gutachten erstellen lassen ?

Kann ich bei diesem Gutachten auch noch andere Teile wie z.B. offener Ansaugstutzen und evtl. noch einen anderen Vergaser mit Eintragen lassen, so dass gleich alle Änderungen mit Eingetragen werden?

Gruß Peter
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Re: Hubraumvergrößerung vom TÜV Eintragungsfähig ?

Beitragvon Merry » Mo Mai 25, 2015 12:17

Im Westen geht sowas m.W. nur beim TÜV.

Wenn Du Pech hast, will der Graukittel eine Leistungs- und Geräuschmessung, das wird dann teuer...
Ich würde das gesamte Vorhaben im Vorfeld mit dem Prüfer meines geringsten Mißtrauens absprechen.
Gruß, Merry

Kann Spuren von Senf enthalten

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hershey
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Re: Hubraumvergrößerung vom TÜV Eintragungsfähig ?

Beitragvon hershey » Mo Mai 25, 2015 14:23

Hallo Jürgen

und wo kann ich so ein Gutachten erstellen lassen ?

Kann ich bei diesem Gutachten auch noch andere Teile wie z.B. offener Ansaugstutzen und evtl. noch einen anderen Vergaser mit Eintragen lassen, so dass gleich alle Änderungen mit Eingetragen werden?

Gruß Peter
hallo peter,

im westen der republik macht das der tüv und im osten die dekra.
ein normaler plakettenkleber darf das nicht.
in der regel sind das inschenöre, die nix anderes machen als solche eintragungsgeschichten.
die arbeiten teilweise für mehrere prüfstellen.
da musst du dich selber mal schlau machen, wer das sein kann.
als ersten schritt würde ich da mal beim tüv (dekra) deiner wahl anrufen und fragen, wer das machen kann.
es gibt da grosse unterschiede, was die willigkeit dieser personen und auch standorte angeht. beim tüv hessen im bereich darmstadt geht zb so gut wie gar nichts. bin deswegen zum tüv rheinland.

vielleicht findest du auch jemanden, der das alles ohne gutachten oder leistungs- und geräuschmesssung einträgt.


gruß
jürgen

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Re: Hubraumvergrößerung vom TÜV Eintragungsfähig ?

Beitragvon PeJo » Mo Mai 25, 2015 15:37

OK,

kennt jemand nen Freundlichen TÜV-Sachverständiger im Schwarzwald zwischen Freiburg, Offenburg, Baden Baden oder Karlsruhe :?:

Gruß Peter
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Re: Hubraumvergrößerung vom TÜV Eintragungsfähig ?

Beitragvon Hiha » Mo Mai 25, 2015 19:33

Frag in einer (freien?)Motorradwerkstatt, die man evtl für Umbauten kennt. Die haben einen Sachverständigen, mit dem sie sich verständigen können... ;D

Gruß
Hans

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Re: Hubraumvergrößerung vom TÜV Eintragungsfähig ?

Beitragvon rei97 » Di Mai 26, 2015 12:08

Also:
Prinzipiell müsste das alles eingetragen werden, aber das Dumme an der Geschichte ist, dass man die Hubraumvergrösserung kaum im Leistungsergebnis bemerkt, wenn am Kopf alles Serie ist und gar der Puff weit vom Originalen entfernt ist.
Woher ich das weiß?
Kürzlich kam ein Milesmotor zu mir genau mit diesen Merkmalen.
Der Gast meinte, der Motor hätte schön gearbeitet, aber der Wiederaufbau mit 88,25 und F1 Nocke liefe genau so gut.
Es gab auch dahingehend einen schönen französischen Vergleich zwischen Serie und 600ccm von diversen 'Tunern' a la E*U, Mi**es usw.
Die getunteten 600ter Motore hatten stellenweise weniger Leistung als die Serie, waren aber richtig laut. Das scheint den Kunden für mehr als 2000DM gereicht zu haben.
Fazit:
Da nichts zu spüren ist, bleibt alleine der Steuerbetrug, zu dem man Unwissenheit über das Gebaren des VBs vortäuschen kann, weil dazu der Motor zerlegt werden muss und das Konglomerat von 'Wissenden ' beurteilt werden muss. Wer das noch kann, muss vor der Rente stehen.
Beim TÜV zählt eine Leistungserhöhung von mehr als 5% als nicht relevant.
Hinfahren, schweigen und dann mit dem Hubraumboliden rumtuckern.
Sowas selbst anzustrengen zeugt von Ignoranz gegenüber modernen Crossen, die 60PS von selbst mitbringen. Der alten Dame täte ich sowas nicht an.
Regards
Rei97


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